Beförderung von ca. 215 Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://aktionsonnenschein.com
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av14d58c
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung von ca. 215 Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Die Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein vergibt für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren die Beförderung von ca. 215 Kinder und Jugendlichen von der 1.bis 12. Jahrgangsstufe mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung mit unterschiedlichen Bussen unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung für die Montessori-Schule und Heilpädagogische Tagesstätte der Aktion Sonnenschein in der Heiglhofstraße 63, 81377 München.
Die Schülerinnen und Schüler sind von ihren Wohnorten zu den pädagogischen Einrichtungen in der Heiglhofstraße 63, 81377 München zu bringen und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubefördern.
Der geschätzte Gesamtwert unter Ziffer II.1.5) bildet die angestrebte vierjährige Gesamtvertragslaufzeit ab.
Beförderung von ca. 215 Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung — Frühfahrten Montag bis Freitag, Rückfahrten Montag bis Donnerstag, Rückfahrten Freitag
Montessori-Schule und Heilpädagogische Tagesstätte der Aktion Sonnenschein
Heiglhofstraße 63
81377 München
Die Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein vergibt für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren die Beförderung von ca. 215 Kindern und Jugendlichen von der 1.bis 12. Jahrgangsstufe mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung mit unterschiedlichen Bussen unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung für die Montessori-Schule und Heilpädagogische Tagesstätte der Aktion Sonnenschein in der Heiglhofstraße 63, 81377 München.
Die Schülerinnen und Schüler sind von ihren Wohnorten zu den pädagogischen Einrichtungen in der Heiglhofstraße 63, 81377 München zu bringen und zu verschiedenen Zeiten wieder an ihre Wohnorte zurückzubefördern.
Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 1 benötigt:
— Frühfahrten Montag bis Freitag (Schulbeginn 8.00 Uhr): derzeit je 30 Touren an den genannten Tagen mit unterschiedlichen Bussen,
— Rückfahrten Montag bis Donnerstag (mittags: 12.30 Uhr und 13.15 Uhr; nachmittags 16.15 Uhr): derzeit bis zu je 31 Touren an den genannten Tagen mit unterschiedlichen Bussen,
— Freitag 11.30 Uhr und 16.15 Uhr: derzeit je 30 Touren am genannten Tag mit unterschiedlichen Bussen.
Die derzeit unter Corona-Bedingungen (reduzierte Fahrgastzahl) im Durchschnitt gefahrenen Besetzt-Kilometer pro Beförderungstag betragen für Los 1 ca. 1 850 km.
Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich.
Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe/des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
— Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit § 97 Abs. 4 S. 3 GWB in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 6 – Losweise Vergabe wird verwiesen.
Der geschätzte Wert für Los 1 unter Ziffer II.2.5) bildet die angestrebte vierjährige Gesamtvertragslaufzeit ab.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 13.9.2021. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von rund 2 Jahren bis 28.7.2023 geschlossen. Es besteht die Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet spätestens zum Schuljahresende 2024/2025. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Schultägliche Beförderung von ca. 215 Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung — Rückfahrten Mittwoch und Donnerstag
Montessori-Schule und Heilpädagogische Tagesstätte der Aktion Sonnenschein
Heiglhofstraße 63
81377 München
Die Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein vergibt für eine Laufzeit von maximal 4 Jahren die Beförderung von ca. 215 Kindern und Jugendlichen von der 1.bis 12. Jahrgangsstufe mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung mit unterschiedlichen Bussen unter Berücksichtigung der Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung für die Montessori-Schule und Heilpädagogische Tagesstätte der Aktion Sonnenschein in der Heiglhofstraße 63, 81377 München.
Die Schülerinnen und Schüler sind von den pädagogischen Einrichtungen in der Heiglhofstraße 63, 81377 München an ihre Wohnorte zurückzubefördern.
Nach gegenwärtigem Schülerstand werden für Los 2 benötigt:
— Rückfahrten Mittwoch und Donnerstag (17.00 Uhr): derzeit bis zu je 4 Touren an den genannten Tagen mit unterschiedlichen Bussen.
Die derzeit unter Corona-Bedingungen (reduzierte Fahrgastzahl) im Durchschnitt gefahrenen Besetzt-Kilometer pro Beförderungstag betragen für Los 2 ca. 120 km.
Nach aktuellem Schülerstand müssen keine Rollstuhlfahrer befördert werden, die Möglichkeit der Rollstuhlbeförderung (Kraftknoten-System) muss jedoch bei Bedarf vorhanden sein. Änderungen des Schülerstands und damit auch der Fahrtziele sind jederzeit, insbesondere auch während des Schuljahres möglich.
Die vergaberechtlichen Anforderungen der § 97 Abs. 4 GWB zur vornehmlichen Berücksichtigung mittelständischer Interessen wurden beachtet. Die Bildung weiterer Teillose ist jedoch angesichts der besonderen psychischen Konstitution und Persönlichkeitsstruktur unter Berücksichtigung der Entwicklungsstufe / des Alters der zu befördernden Schülerinnen und Schüler nicht möglich.
> Auf die weiteren Ausführungen im Zusammenhang mit § 97 Abs. 4 S. 3 GWB in der Aufforderung zur Angebotsabgabe, Ziffer 6 – Losweise Vergabe wird verwiesen.
Der geschätzte Wert für Los 2 unter Ziffer II.2.6) bildet die angestrebte vierjährige Gesamtvertragslaufzeit ab.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 13.9.2021. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von rund 2 Jahren bis 28.7.2023 geschlossen. Es besteht die Option der Verlängerung um weitere 2 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet spätestens zum Schuljahresende 2024/2025. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
3. Erklärung:
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, und § 21 SchwarzArbG
— über die Kenntnis und Einhaltung des Mindestlohngesetzes,
— zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
— Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im Vergleich zu regulär Beschäftigten.
4. Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse,
7. Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis des Inhabers bzw. aller Geschäftsführer und Prokuristen,
8. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV und deshalb im Leistungsverzeichnis abgefragt). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
Los 1 bzw. Los 1 und 2 in Kombination
Mindestjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Los 2
Mindestjahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (brutto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags von [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Los 1 bzw. Los 1 und 2 in Kombination
Referenzen
Wesentliche in den letzten 3 Jahren (ab 1. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Schülerbeförderungsleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen. Die Vergleichbarkeit schließt dabei auch die Erfordernis der Tourenplanerstellung mit ein.
Zumindest die Hälfte der Leistungszeit muss in diesen Dreijahreszeitraum gefallen sein. Dies gilt sowohl für Konstellationen, bei denen der Beginn des Leistungszeitraums vor 2018 lag, als auch für Konstellationen, in denen das Ende des Leistungszeitraums nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegt. Nach Möglichkeit sollten in den geforderten mindestens 3 Referenzprojekten keine Projekte des Auftraggebers benannt werden.
Je Referenzprojekt sind Angaben zur Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber), zum Leistungszeitraum, zum Umfang der Tourenplanung, zu den beförderten Fahrgästen sowie zum Auftragsvolumen (brutto), bezogen auf den Leistungszeitraum, zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der 3 geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Hierbei bezieht sich die Vergleichbarkeit auf fachlich-technische Aspekte. In mindestens 2 von 3 Referenzprojekten müssen schwerpunktmäßig körperlich und/oder geistig behinderte Fahrgäste befördert worden sein. In allen 3 Referenzprojekten muss die Tourenplanung mindestens 20 Fahrzeuge umfasst haben. Die Angabe des Auftragsvolumens erfolgt rein nachrichtlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf konkrete Veranlassung zu überprüfen.
Los 2
Referenzen
Wesentliche in den letzten 3 Jahren (ab 1. Januar 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Schülerbeförderungsleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen.
Zumindest die Hälfte der Leistungszeit muss in diesen Dreijahreszeitraum gefallen sein. Dies gilt sowohl für Konstellationen, bei denen der Beginn des Leistungszeitraums vor 2018 lag, als auch für Konstellationen, in denen das Ende des Leistungszeitraums nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegt. Nach Möglichkeit sollten in den geforderten mindestens 3 Referenzprojekten keine Projekte des Auftraggebers benannt werden.
Je Referenzprojekt sind Angaben zur Leistung, zum Auftraggeber und dessen Ansprechpartner (Referenzgeber), zum Leistungszeitraum, zu den beförderten Fahrgästen sowie zum Auftragsvolumen (brutto), bezogen auf den Leistungszeitraum, zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der 3 geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Hierbei bezieht sich die Vergleichbarkeit auf fachlich-technische Aspekte. In mindestens 2 von 3 Referenzprojekten müssen schwerpunktmäßig körperlich und/oder geistig behinderte Fahrgäste befördert worden sein. Die Angabe zum Umfang der Tourenplanung und zum Auftragsvolumen erfolgt rein nachrichtlich. Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf konkrete Veranlassung zu überprüfen.
Los 1 und/oder Los 2
Beschäftigtenzahl
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV ist die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die gesetzlich vorgesehene Angebotsfrist des § 17 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 VgV wird verkürzt. Rechtsgrundlage ist § 15 Abs. 3 VgV (hinreichend begründete Dringlichkeit) in Verbindung mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom 8. Juli 2020 im Rahmen des Konjunkturpakets zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Das Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter der Überschrift Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen vom 10. Juli 2020, Az. BW I 7 -70406/21#1 enthält hierzu unter Punkt V die Feststellung der Dringlichkeit in EU-Verfahren. Die Regelungen sind seit 14. Juli 2020 in Kraft und gelten bis 31. Dezember 2021.
Elektronisch über die Vergabeplattform
Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bieter und Los ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote je Los führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die Vergabeplattform https:/aumass.de. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert, sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 4 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 4 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).