TNW_Stadt Forchheim – Generalsanierung Rathaus Forchheim – Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 163/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.forchheim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadt Forchheim – Generalsanierung Rathaus Forchheim – Projektsteuerungsleistungen
Die Stadt Forchheim plant die Generalsanierung des historischen Rathauses.
Es werden stufenweise die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag vergeben. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS) detailliert bestimmt. Einzelne der in den ZVB-PS dargestellten Leistungen werden nicht beauftragt, da diese z. T. bereits erbracht wurden.
Die Leistungsstufen des Vertrages werden mit gesamt 62 % bewertet.
Ein Projektkommunikationssystem wird durch den Auftraggeber vorgegeben ist durch den AN zu übernehmen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Forchheim plant die Generalsanierung des historischen Rathauses.
Gebäudebeschreibung:
Das Forchheimer Rathaus gilt als eines der bedeutendsten erhaltenen mittelalterlichen Rathäuser in Fachwerkbauweise und weist zudem das älteste erhaltene Rathausdachwerk in Franken auf.
Das Rathaus liegt im nördlichen Anschlussbereich der nordsüdlich durch die Stadt verlaufenden Hauptstraße und der Sattlertorstraße, die sich bogenförmig in Ost-West-Richtung erstreckt. Die Hauptstraße bildete einst die Haupterschließungsachse des mittelalterlichen Forchheims und grenzt gemeinsam mit der Sattlertorstraße den Rathausplatz und das Rathausgebäude auf der Nord- und Ostseite ein. Westlich des Rathauses begrenzt der Kirchhof der aus dem 11.-16. Jh. stammenden Stadtpfarrkirche St. Martin das Areal, deren Chor sich dem Hof des u-förmigen Rathauskomplexes zuwendet. Damit stehen die 2 essentiellen Gebäudeinstanzen des mittelalterlichen Forchheims städteräumlich sehr eng beieinander.
Der Rathauskomplex besteht aus 4 zeitlich unabhängig voneinander errichteten Gebäude-Einheiten. An den sich von Nord nach Süd erstreckenden, mit einem westlichen Anbau versehenen Gebäudeteil von 1401/02 schlossen sich an der Westseite in den folgenden Jahrhunderten 2 weitere Gebäudeflügel an, sodass der gesamte Gebäudekomplex heute eine asymmetrische, dreiflügelige Anlage bildet. Die heutige Schauseite des Rathauses mit dem markanten Giebelturm ist zum Rathausplatz gen Nord ausgerichtet.
In den Sitzungen vom 20.06. bzw. 29.6.2017 wurde das Raum- und Nutzerkonzept für die Generalsanierung des Rathauses zum Haus der Begegnung beschlossen.
Neben einer energetischen und statischen Sanierung wird auch die barrierefreie Erschließung aller Ebenen hergestellt. Der Entwurf gliedert das Gebäude in 4 Teilbereiche:
— die Touristinformation mit Zugang in die historische Trinkstube,
— die Rathaushallen in Verbindung mit dem Foyer,
— das Trauungszimmer mit der Balken- Bohlen- Stube zu Repräsentationszwecken,
— sowie den großen und kleinen Sitzungssaal mit Foyer und einem weiteren Veranstaltungsraum im Magistratsbau.
Mit diesem Raumangebot und den unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten wird das historische Rathaus zum Haus der Begegnung von Alt und Jung, von Besuchern und Einheimischen und somit zum neuen Anziehungspunkt in der Innenstadt.
Hinsichtlich des aktuellen Standes der Baustelle, sowie zu Nutzungs- und Veranstaltungskonzept wird auf den beiliegenden Sachstandsbericht Mai 2021 verwiesen.
Terminplan abhängig von Baufortschritt. Nach aktuellem Stand wird mit einer Inbetriebnahme Ende 2024 gerechnet. Verschiebungen möglich.
Es werden stufenweise die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß HAV-KOM-Vertrag vergeben. Das Leistungsbild ist durch die dem Vertrag zugrunde liegenden Zusätzlichen Vertragsbestimmungen zum Projektsteuerungsvertrag (ZVB-PS) detailliert bestimmt. Einzelne der in den ZVB-PS dargestellten Leistungen werden nicht beauftragt, da diese z.T. bereits erbracht wurden.
Die Leistungsstufen des Vertrages werden daher wie folgt bewertet (gesamt 62 %):
— Leistungsstufe 1: 19 %,
— Leistungsstufe 2: 6 %,
— Leistungsstufe 3: 9 %,
— Leistungsstufe 4: 22 %,
— Leistungsstufe 5: 6 %.
Ein Projektkommunikationssystem wird durch den Auftraggeber vorgegeben ist durch den AN zu übernehmen.
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Projektsteuerungsleistungen im Hochbau:
— 50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr,
— 30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr,
— 10 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1. Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
— 50 Punkte: ab 8 Projektsteuerern / Ingenieuren,
— 30 Punkte: ab 6 Projektsteuerern / Ingenieuren,
— 10 Punkt: ab 4 Projektsteuerern / Ingenieuren.
2.2. Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Verwaltung / Staat / Kommune (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Stufe 5 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die 4 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium).
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
— 20 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Verwaltung / Staat / Kommune,
— 10 Punkte: sonstige Gebäude.
Kriterium 2: Art der Durchführung:
— 20 Punkte: Generalsanierung / Umbau,
— 10 Punkte: Neubau.
Kriterium 3: Erfahrung mit Baudenkmälern:
— 20 Punkte: Erfahrung vorhanden,
— 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden.
Kriterium 4: Erfahrung mit Fördermitteln:
— 10 Punkte: Erfahrung vorhanden,
— 0 Punkte: Keine Erfahrung vorhanden.
Kriterium 5: Leistungsumfang:
— 20 Punkte: mind. 60 % der Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO in den Leistungsstufen 1-5 erbracht,
— 10 Punkte: mind. 40 % der Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO in den Leistungsstufen 1-5 erbracht.
Kriterium 6: Größenordnung:
— 20 Punkte: Projektkosten (KG200-700 netto) ab 15 Mio. EUR,
— 10 Punkte: Projektkosten (KG200-700 netto) ab 10 Mio. EUR,
— 0 Punkte: Projektkosten (KG200-700 netto) unter 10 Mio. EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
— Stufe 1: Leistungsstufe 1 des Vertrages,
— Stufe 2: Leistungsstufe 2 des Vertrages,
— Stufe 3: Leistungsstufe 3 des Vertrages,
— Stufe 4: Leistungsstufen 4 und 5 des Vertrages.
Weitere projektbezogene Unterlagen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Sachstandsbericht) sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Projektsteuerungsleistungen im Hochbau.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung selbst, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Hinweis: Bei Nachweis von zu geringen Deckungssummen erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Stufe 5 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2015 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
a.) Auftraggeber,
b.) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung, Kriterium 2: Art der Durchführung, Kriterium 3: Erfahrung mit Baudenkmälern, Kriterium 4: Erfahrung mit Fördermitteln, Kriterium 5: Leistungsumfang, Kriterium 6: Größenordnung.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) bzw. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase zwischen 1.1.2015 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist..
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren..
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen..
Anfragen, Nachfragen etc. sind Ausschliesslich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen..
„Die Bieterkommunikation erfolgt Ausschliesslich über das Vergabeportal, um Sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten“.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ („nicht“ als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.