Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Korridor 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalunternehmen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Regionalbusverkehr im Korridor 2
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Korridor 2 im Landkreis Würzburg ab dem 1.1.2022 mit einem Volumen von derzeit insgesamt rund ca. 990 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Betriebsführerschaft für die von diesem Vertrag umfassten Verkehre auf das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg zu übertragen. Das Nähere hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Linie 560
Landkreis Würzburg Stadt Würzburg
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 1 auf der Linie 560 ab dem 1.10.2022 mit einem Volumen von derzeit ca. 115 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Linie 14
Landkreis Würzburg Stadt Würzburg
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 2 auf der Linie 14 ab dem 1.1.2022 mit einem Volumen von derzeit ca. 223 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Linien 551,552,553 und 554
Landkreis Würzburg Stadt Würzburg
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Los 3 auf den Linien 551,552,554 und 555 ab dem 1.1.2022 mit einem Volumen von derzeit ca. 652 000 Fahrplankilometern pro Jahr.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Westheim
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91747
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abtswind
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der eingetragene Wert erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen, weil das Amtsblatt an diesen Stellen einen Eintrag vorsieht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).