Rahmenvertrag Bauplanungsleistungen Region 20.02 Referenznummer der Bekanntmachung: E_080_421453 hos
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Bauplanungsleistungen Region 20.02
Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 20.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen usw.(HSLK).
Weitere: Kandern, Efringen-Kirchen
Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 20.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Verfahrenstechnische Anlagen und Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (HSLK).
Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Los 1: Objektplanung
Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 20.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Los 1: Objektplanung.
Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (ELT)
Weitere: Kandern, Efringen-Kirchen
Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 20.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (ELT).
Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen usw.(HSLK)
Ort: 66115 Saarbrücken
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Objektplanung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (ELT)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden,
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 134 GWB),
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 21.1.2021 eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de