Rahmenvereinbarung ADAMAS 2020 Los 2: Softwarequalitätssicherung und Codeanalyse für die Anwendungslandschaft ADAMAS Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000523
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung ADAMAS 2020 Los 2: Softwarequalitätssicherung und Codeanalyse für die Anwendungslandschaft ADAMAS
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Begleitung und Prüfung der Codequalität laufender Softwareentwicklungsprojekte in der ADAMAS-Anwendungslandschaft (Los 2)
Los 1 (Softwareentwicklungs- und pflegeleistungen der ADAMAS-Anwendungslandschaft inklusive zwei neuer Fachanwendungen) wird in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Begleitung und Prüfung der Codequalität laufender Softwareentwicklungsprojekte in der ADAMAS-Anwendungslandschaft (Los 2).
Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung ADAMAS 2020 Los 2: Softwarequalitätssicherung und Codeanalyse für die Anwendungslandschaft ADAMAS
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich hier um ein Verhandlungsverfahren in zwei Losen. Aus technischen Gründen wird jedes Los in einem separaten Verfahren auf der Vergabeplattform abgebildet und entsprechend bezeichnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.