Möblierung – Schulvorbereitende Einrichtung (SVE); BV: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: 161/13/264
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9521 / 27-293
Fax: +49 9521 / 27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lebenshilfe-hassberge.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vergabe.hassberge.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Möblierung – Schulvorbereitende Einrichtung (SVE); BV: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e.V.
Maßnahme: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e.V.
Leistung: Möblierung – Schulvorbereitende Einrichtung (SVE).
Am Steigpfad 4a
97437 Haßfzrt-Sylbach
— ca. 3 Stück Spielhäuser in den Gruppenräumen,
— ca. 3 Stück Garderobenanlagen in den Fluren,
— ca. 16 Stück Stapelstühle,
— ca. 12 Stück Tische – versch. Größen,
— ca. 26 Stück Hängeschränke, Regalschränke u. Hängeregale – versch. Größen,
— ca. 14 Stück Hochschränke – versch. Größen.
Ausführungsbeginn: ab 28. KW. 2021
Ausführungsende: bis 29. KW. 2021
Ausführungszeit: innerhalb von 10 Arbeitstagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Möblierung – Schulvorbereitende Einrichtung (SVE); BV: Sanierung Förderzentrum Lebenshilfe Haßberge e.V.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Rodach
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Das Nachprüfverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.