IT-Ausstattung für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-1.3-0212-3/8_Teil-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stif2.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling
Losweise Vergabe von Lieferleistungen von Computern/IT-Hardware, Medientechnik und Laptopwagen sowie von Software inkl. Dienstleistungen für die Außenstelle des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern – Abtl. II in Bad Aibling.
Hardware
Rahmenvereinbarung für Apple-Produkte und Hardwarezubehör.
Multimedia
Rahmenvereinbarung für Projektion, Kamera & Multimedia-Komponeten.
Computermöbel
Rahmenvereinbarung für Laptopwagen.
Miete Multifunktionsgeräte
Miete von Multifunktionsgeräten inkl. Verbrauchsmittel.
Option des Auftraggebers (zeitliche Befristung bis 31.8.2023, abhängig von Bedarf und Genehmigung entsprechender Geldmittel) auf 1 x Mufu der Geräteklasse „Lehrerzimmer“ und bis zu 3 weitere Mufu der Geräteklasse „Verwaltung“ mit Farbdruck.
JamfSchool
Miete von 105 Lizenzen JamfPro/JamfConnect inkl. Dienstleistung Erstinstallation inkl. Konfiguration und Unterstützungsleistung während der Nutzung i. H. v. ca. 20h pro Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hardware
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multimedia
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Computermöbel
Ort: Veldhoven
NUTS-Code: NL414 Zuidoost-Noord-Brabant
Land: Niederlande
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Miete Multifunktionsgeräte
Abschnitt V: Auftragsvergabe
JamfSchool
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]