UCBuUL 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2204 0102 0303_03/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
UCBuUL 2021
Dienstleistungen im Bereich der VoIP Telefonie-, Web- und Videokonferenzservice im Sinne einer umfassenden Serviceunterstützung. Ein Schwerpunkt der ausgeschriebenen IT-Beratungs- und Unterstützungsleistung besteht darin, das interne Serviceteam hinsichtlich der Steuerung, Qualitätssicherung, Kommunikation und Beschaffung zu unterstützen. Darüber hinaus sind lösungsspezifische Betriebsprozesse zu strukturieren, zu optimieren und zu dokumentieren. Die erforderlichen Beratungsleistungen, die mit der vorliegenden Ausschreibung gedeckt werden sollen, umfassen ein weites Spektrum von der Unterstützung auf strategischer und steuernder Ebene bis hin zur Lösung konkreter IT-technischer Fragestellungen in den beiden Technologiebereichen VoIP und Videokonferenzen. UC-Services und Systeme sollen kontinuierlich in Hinblick auf zukünftige Technologie- und Marktentwicklung sowie Anforderungen der Nutzer angepasst und weiter entwickelt werden.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist dagegen die Dienstleistung für den Betrieb, Support und Wartung der VoIP- und Videokonferenzservices der MPG.
Generalverwaltung der MPG
München
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
— 1. Rolle „Technischer Berater“: Technisches Consulting zur fachlichen Unterstützung der Konzeption und dessen Umsetzung durch Dritte (externe Dienstleister) sowie zur Qualitätssicherung,
— 2. Rolle „Konzept-Berater“: Konzeptionelle Unterstützung der technischen Leistungsbeschreibung bei Vergabeverfahren sowie Unterstützung bei der Weiterbeauftragung Dritter (externer Dienstleister) für die Lieferung von Systemkomponenten und Dienstleistungen für die konkrete Projektumsetzung einzelner Institute. In dieser Rolle ist der Hauptansprechpartner (SPOC) angesiedelt. Dieser stellt die Verfügbarkeit der Mitarbeiter des Auftragnehmers sicher,
— 3. Rolle „Webkonferenz-Berater“: Konzeptionelle Unterstützung und Begleitung von Webkonferenzen und Großveranstaltungen.
Die Leistung ist dabei je Rolle zu erbringen wie folgt: „Technischer Berater“ von 2 Mitarbeitern, „Konzept-Berater“ von 2 Mitarbeitern und „Webkonferenz-Berater“ von 4 Mitarbeitern.
Vom Auftragnehmer ist ein Kontingent von Beratungstagen bereitzustellen (Kapitel 1.6.2). Die Leistungen werden bedarfsbezogen abgerufen (siehe Kapitel 5.4 der VU).
Nach derzeitigem unverbindlichem Planungsstand können die Einsatzorte aber je nach Situation und Bedarf sowohl am Arbeitsplatz / Dienstsitz des Mitarbeiters oder des Auftragnehmers sein (Remote) als auch vor Ort beim Auftraggeber. Die folgende Aufteilung der Einsatzorte zwischen Remote und vor Ort beruht auf langfristig gemittelten Schätzwerten zur Orientierung und als Kalkulationsgrundlage. Die tatsächlich erforderlichen Einsatzorte können kurzfristig und von Fall zu Fall variieren.
— Rolle „Technischer Berater“: Leistungserbringung ca. 80 % an den Standorten der Generalverwaltung in München und ca. 20 % remote,
— Rolle „Konzept-Berater“: Leistungserbringung ca. 60 % an den Standorten der Generalverwaltung in München und ca. 40 % remote,
— Rolle „Webkonferenz-Berater“: Leistungserbringung ca. 60 % an den Standorten der Generalverwaltung in München und ca. 40 % remote.
Transition: In den ersten 2 Monaten des Vertragsverhältnisses findet nach Weisung und Auftrag des Auftraggebers eine Überleitungsphase statt, in deren Rahmen der Auftragnehmer die Übernahme des Aufgabenbereichs von einem vom Auftraggeber benannten Dritten (den vorherigen Auftragnehmer) gewährleistet und von diesem vollumfänglich in das verwendete und erarbeitete Knowhow der Leistungserbringung eingewiesen wird (s. auch Kapitel 5.5.1).
Für die Leistungserbringung sind Kompetenzen und Qualifikationen sowohl auf Consultant-, Senior Consultant- als auch auf Principal-Consultant-Ebene erforderlich und anzubieten (weiterführend Kapitel 4.3.3.1.1). Hierzu wird ein IT-Beraterrahmenvertrag mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn ist der 1.10.2021.
Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt – sofern der Auftraggeber nicht von seiner Kündigungsoption Gebrauch macht – 4 Jahre (=48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns (1.10.2021).
In den ersten 2 Monaten des Vertragsverhältnisses 1.10.2021 bis 30.11.2021 findet nach Weisung und Auftrag des Auftraggebers eine Überleitungsphase statt, in deren Rahmen der Auftragnehmer die Übernahme des Aufgabenbereichs von einem vom Auftraggeber benannten Dritten (den vorherigen Auftragnehmer) gewährleistet und von diesem vollumfänglich in das verwendete und erarbeitete Knowhow der Leistungserbringung eingewiesen wird (s. auch Kapitel 5.5.1). Diese Leistung des Auftragnehmers wird nicht gesondert vergütet, sondern ist über die Vergütung der Einzelaufträge abgegolten.
Zum bzw. nach Ablauf der 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns, steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (= jährliche Kündigungsoption zum und nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit). Will der Auftraggeber von seiner jährlichen Kündigungsoption Gebrauch machen, muss er den Vertrag schriftlich (d.h. Schriftform gemäß § 126 BGB, per eingeschriebenen Brief) gegenüber dem Auftragnehmer kündigen. Die Kündigung kann erstmals zum Ende der 24-monatigen „Basis-Vertragslaufzeit“ zum 30.9.2023 sowie daraufhin jährlich (= „Optionslaufzeit“), d.h. nach insgesamt 36 Monaten Vertragslaufzeit zum 30.9.2024 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monate vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt. Macht der Auftraggeber von seiner Kündigungsoption keinen Gebrauch, endet der Vertrag spätestens mit Ablauf der maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten zum 30.9.2025, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns.
Dem Auftraggeber steht ein Sonderkündigungsrecht bei vorzeitiger Ausschöpfung des Gesamtvolumens gem. 1.6.2 zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150 a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von [Betrag gelöscht] Euro vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36])
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
— für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A und EK-06-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Unified Communications (UC) Lösungen“ (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) abzugeben. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen.
— Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für jedes einzelne Jahr (EK-05-A): mindestens 4 Mio. EUR ([Betrag gelöscht] EUR),
— spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Unified Communications (UC) Lösungen“ für jedes einzelne Jahr (EK-06-A): mindestens 1,5 Mio. EUR ([Betrag gelöscht] EUR),
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu mindestens 3 Referenzen je Leistungsbereich anzugeben; die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor den 3 Jahren liegen (= Mindestanforderungen, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden). Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
a) 3 Referenzen für den Leistungsbereich der technischen Beratung in Form einer Studie oder eines technischen Konzeptes für eine UC-Lösung mit mind. 8 000 Nebenstellen,
b) 3 Referenzen für den Leistungsbereich der Konzeptberatung, insbesondere der Durchführung einer europaweiten Ausschreibung für mind. 8 000 Nebenstellen,
c) 3 Referenzen für den Leistungsbereich der Begleitung von Webkonferenzen.
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbrachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) bis c) zu benennen – d.h. dass die vorliegende Mindestanzahl an Referenzen insgesamt 3 Stück betragen müssen, nämlich wenn jeweils 1 Referenz alle Bereiche abdeckt. Die Anzahl an vorgebrachten Referenzen wäre 9 Stück, wenn 1 Referenz jeweils nur 1 Bereich abdeckt. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 6). Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen zusammen – also inhaltlich, auch z.B. in der Anzahl der für die Referenzen geforderten Personentage – betrachtet („addiert“).
Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat unter Verwendung von Anlage 5 zu Abschnitt 6 „Unternehmensreferenzen“ sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) auf ca. 2 DIN A4-Seiten zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzustellen). Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
4.2.1. Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber.
Als Vertragsanlage 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung) mit Anlage TOM wird daher ein vorausgefüllter „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
4.2.2. Kommunikation mit dem Auftraggeber [XK-01-A]
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 „Kommunikation mit dem Auftraggeber“.
Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland