Ausführung Lagerlogistik Pandemiezentrallager Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2021NAG000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausführung Lagerlogistik Pandemiezentrallager Bayern
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
Neben der gesetzlichen Informationspflicht im Rahmen der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit forscht das LGL anwendungsorientiert und im Zusammenhang mit Herstellern, Hochschulen und Behörden und unterstützt die amtliche Lebensmittelüberwachung, die Arzneimittel- und Medizinprodukteüberwachung, den öffentlichen Gesundheitsdienst, das amtliche Veterinärwesen, die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Marktüberwachungsbehörden in Bayern bei der Wahrnehmung und des Vollzugs hoheitlicher Aufgaben.
Das LGL ist gemäß Beschluss des Ministerrats am 21.7.2020 und Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 3.8.2020 mit dem Aufbau eines dauerhaften Bayerischen Pandemie Zentrallagers (PZB) beauftragt.
Das bestehende PZB im Norden Münchens wird in dieser Hinsicht weiterbetrieben und entsprechend der sich ändernden Anforderungen weiterentwickelt. Das PZB ist als Materiallager zur Sicherstellung der Versorgung mit PSA bei andauernden Schadensereignissen in Bayern vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere Infektionsgeschehen wie z. B. Pandemien, aber auch weitere denkbare Schadensereignissen (z. B. Tierseuchen), die einen sonst nicht deckbaren Bedarf an PSA haben. Die Versorgung der Bedarfsträger muss zu jeder Zeit möglich sein. Insbesondere in einer Mangelsituation ist eine schnelle Umschlagsgeschwindigkeit von angelieferten, zu prüfenden und auszugebenden Gütern an die Bedarfsträger ausschlaggebend.
Darüber hinaus ist ein Mindestbestand an Gütern zu gewährleisten. Es ist möglichst dafür zu sorgen, dass diese Güter nicht veralten, sondern umgeschlagen werden und frische Güter nachkommen.
In die logistischen Prozesse sind Prüf- und Freigabeverfahren des Freistaats Bayern integriert, in dem die Waren auf die Zulässigkeit der weiteren Nutzung geprüft werden. Paletten, die ausgeliefert werden müssen, müssen gestretcht und beschriftet werden. Nur freigegebene Waren werden kommissioniert und ausgeliefert. Nicht freigegebene Waren werden in ein sogenanntes Sperrlager überführt und in eigenständigen Verfahren, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, bearbeitet.
Ein Auftragnehmer (AN) unterstützt den Freistaat Bayern bei der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften (z. B. Infektionsschutz- bzw. Medizinproduktegesetz) sowie weiteren Gesetzen und Anordnungen.
Garching
Lagerlogistik für das Bayerische Pandemiezentrallager.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn der AG den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer kündigt. Eine Verlängerung über den 31.12.2025 erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Flexibilität der Leistungsausführung, Nähe zum Einsatzort, Sprachniveau in deutscher und englischer Sprache, Fahrerlaubnisse, Geeignetheit der Mitarbeiter, Vorhandensein von Versicherungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]