Schülerbeförderung für die Stadt Eggenfelden Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-DL01_Schülerbeförderung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eggenfelden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung für die Stadt Eggenfelden
Durchführung der Beförderungsdienstleistungen, die für die Fahrten zur Beförderung der Schülder zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund-, Mittel- und Realschule Eggenfelden, sowie des Gymnasiums Eggenfelden und den Schulen (und zurück) notwendig sind. Es ist voraussichtlich der Einsatz von einem 65-Sitzer mit zusätzlichen Stehplätzen (Gesamtkapazität mind. 80 Plätze erforderlich), 3 50-Sitzern mit zusätzlichen Stehplätzen und 2 19-Sitzern notwendig.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Fahrten zur Beförderung der Schüler zwischen den Wohnorten der Schüler der Grund-, Mittel- und Realschule Eggenfelden sowie des Gymnasiums Eggenfelden und den Schulen (und zurüc) notwendig sind. Es ist voraussichtlich der Einsatz von einem 65-Sitzer mit zusätzlichen Stehplätzen (Gesamtkapazität mind. 80 Plätze erforderlich), 3 50-Sitzern mit zusätzlichen Stehplätzen und 2 19-Sitzern notwendig. Voraussichtlicher Umfach: ca. 44 000 Besetzt-Kilometer / Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gangkofen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84140
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.