Fachplanung Technische Ausrüstung – ELT Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 Referenznummer der Bekanntmachung: 17D2506
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung – ELT Anlagengruppen 4, 5, 6, 7
Fachplanung der Technischen Ausrüstung – ELT der Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 für den Neubau des Konzerthauses in München, Atelierstraße
München
Fachplanung der Technischen Ausrüstung – ELT der Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 für den Neubau des Konzerthauses in München, Atelierstraße.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Neubau Konzerthaus München, Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fachplanung der Technischen Ausrüstung – ELT der Anlagengruppen 4, 5, 6, 7 für den Neubau des Konzerthauses in München, Atelierstraße
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10717
Land: Deutschland
— Zusätzliche Planungsleistungen und Planungsmehraufwendungen im Bereich Fachplanung der Technischen Ausrüstung ELT bei den Anlagengruppen 4,5,6,7 aufgrund von Änderungen des Bauvolumens und Bauzuschnitts (Nutzfläche und Funktionsbereiche, sowie Raumvolumen und Räume), sowie gestiegene / neue Brandschutzanforderungen, die sich im Zuge der Ausplanung des Gebäudes ergeben haben,
— Wiederholung von Planungsleistungen,
— Besondere Leistungen für der Erstellung eines Digitalen Raumbuchs,
— Besondere Leistungen für Machbarkeitsstudie und Holzbau.
§ 132 Abs. 2 Satz 1 GWB dient der Umsetzung von Art. 72 Abs. 1 c der RL 2014/24 EU und betrifft Situationen, in denen öffentl. Auftraggeber zusätzl./geänderte Dienstleistungen benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Änderungen eines bestehenden Vertrages möglich, ohne dass ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist. Es handelt sich um Leistungen, die in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen waren und aufgrund von Umständen erforderlich wurden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Die sich im Zuge der Ausplanung ergebenen Änderungen des Bauvolumens und Bauzuschnitts, die zu erhöhten Aufwendungen und zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers geführt haben, waren zum Zeitpunkt der Vergabe nicht ersichtlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentl. Auftraggeber verbunden. Der Wert der Änderung liegt unter 50 % des urspr. Auftrags.