Ingenieurbau Kanal, Tief- und Versorgungsleitungsbau, Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: 0478
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurbau Kanal, Tief- und Versorgungsleitungsbau, Straßenbau
Die Stadtwerke Rosenheim GmbH& Co.KG planen am Standort Rosenheim die Errichtung einer innovativen Kraft- Wärme- Kopplungsanlage (iKWK- Anlage) auf der Basis von Großwärmepumpen. Gegenstand des Auftrags ist der Ausbau der Versorgungsnetze zur Anbindung der Wärmepumpen (iKWK- Anlage) an das Heizkraftwerk (Rohrtrassenbereiche 5.1 bis 5.4).
Rosenheim
Die Stadtwerke Rosenheim GmbH& Co.KG planen am Standort Rosenheim die Errichtung einer innovativen Kraft- Wärme- Kopplungsanlage (iKWK- Anlage) auf der Basis von Großwärmepumpen. Gegenstand des Auftrags ist der Ausbau der Versorgungsnetze zur Anbindung der Wärmepumpen (iKWK- Anlage) an das Heizkraftwerk (Rohrtrassenbereiche 5.1 bis 5.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurbau Kanal, Tief- und Versorgungsleitungsbau, Straßenbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe wurde aufgehoben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10