Umnutzung „altes Maria-Stadler-Haus“; Bodenbelagsarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-haar.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umnutzung „altes Maria-Stadler-Haus“; Bodenbelagsarbeiten
Bodenbelagsarbeiten für die Sanierung des bestehenden Gebäudes „altes Maria-Stadler-Haus“ und Umnutzungs des Gebäudes als Erweiterung der Gemeindeverwaltung, gemeinschaftliches Wohnen für Senioren sowie Wohnheim für Pflegekräfte und Kita-Personal.
Salmdorfer Str. 2
85540 Haar
— 1 675 m2 Untergrund reinigen, Bodenflächen,
— 1 675 m2 Untergrund anschleifen,
— 1 675 m2 Voranstrich / Haftgrund,
— 1 675 m2 Spachteln Bodenflächen,
— 1 364 m Abschneiden von Randdämmstreifen,
— 80 m Dehnfugenprofil,
— 1 030 m2 Hochkantlamellenparkett, Eiche, massiv, d = ca. 15 — 16 mm,
— 1 030 m2 Parkettoberflächen schleifen und entstauben,
— 1 030 m2 Parkettoberflächen grundieren und versiegeln,
— 1 030 m2 Erstpflege Hochkantlamellen-Parkett,
— 644 m2 Unterlage, Laminat-Bodenbelag,
— 644 m2 Laminat, schwimmend verlegt,
— 644 m2 Erstpflege Laminatböden,
— 1 364 m Sockelleisten Holz,
— 31 m Abschlussprofil aus Edelstahl,
— 1 031 m2 Begehbare Abdeckung (Hartfaserplatten),
— 644 m2 Begehbare Abdeckung (Karton).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder ihre Bevollmächtigten dürfen während der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein. Gemäß VOB / A §14 EU Abs. 6 werden die Bieter nach erfolgter Submission unverzüglich über die Ergebnisse informiert (Fax/Email).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen werden durch die Vergabestelle bis maximal 10 Kalendertage vor Angebotseröffnung entgegengenommen und werden bis spätestens sechs Kalendertage vor Angebotseröffnung beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung gemachten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).