WA-248 Mortonstraße – Pflasterarbeiten TG Referenznummer der Bekanntmachung: VE 5200
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadibau.de
Abschnitt II: Gegenstand
WA-248 Mortonstraße – Pflasterarbeiten TG
WA-248 – Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage – Mortonstraße München – Pflasterarbeiten TG.
Mortonstraße
80937 München
Pflasterarbeiten Tiefgarage für den Neubau von 59 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 45 Stellplätzen in der Mortonstraße in München.
Der Neubau in Massivbauweise besteht aus 3 Einzelhäuser und einer zusammenhängenden Tiefgarage, welcher die Einzelhäuser mit einander verbinden. Die Länge der Tiefgarage beträgt ca. 100 m und ist zwei mal abgewinkelt.
Pflasterarbeiten TG:
— Unterbau als Trag- und Frostschicht 503 m3,
— Betonpflaster 1 258 m2,
— Muldenrinne 89 m,
— Betonpflaster Farbmarkierung 375 m.
Ausführungsfrist: 02.11. – 30.11.2021.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen VOB/A – EU wird vorbehalten.
Der Bieter hat mit der Abgabe des Angebotes die Angebotserklärung abzugeben und mit Ortsangabe, Datum,
Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Angebotserklärung beinhaltet:
§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot – einschließlich aller Anlagen – ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeportals einzureichen. Angebote, die in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z. B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Angebote zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren.
Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer: 0900-1-267463
([Betrag gelöscht] EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Oder E-Mail-support an: [gelöscht] oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Supportanfrage/
Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Submissionstermin möglich.
Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter www.dtvp.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber. Sie haben sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4FRHBP
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]