Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing Referenznummer der Bekanntmachung: 80460-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tutzing
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tutzing.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing
Gegenstand des Auftrags ist die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing einschließlich Finanzierung. Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen, alten Schulhaus mit ehemaligem Lehrerwohnhaus, befinden sich auf einem Gesamtcampus in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Zum Gebäudekomplex gehören noch Freiflächen als Pausenbereiche, sowie Parkmöglichkeiten für den Lehrkörper und die Schulbusse. Die Kubatur der beiden Sanierungsgebäude umschließt einen Rauminhalt von ca. 24 616 m³.
Tutzing
Gegenstand des Auftrags ist die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing einschließlich Finanzierung. Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen, alten Schulhaus mit ehemaligem Lehrerwohnhaus, befinden sich auf einem Gesamtcampus in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche. Zum Gebäudekomplex gehören noch Freiflächen als Pausenbereiche, sowie Parkmöglichkeiten für den Lehrkörper und die Schulbusse. Die Kubatur der beiden Sanierungsgebäude umschließt einen Rauminhalt von ca. 24 616 m³.
Das Mittelschulgebäude wird vollständig entkernt, jedoch die tragende Bausubstanz – Decken, Pfeiler, Unterzüge, Brüstungselemente der Außenwände – bleibt auch aus Gründen der Nachhaltigkeit erhalten. Dem Brandschutz geschuldet und dem Zusammenschluss von 2 Schulhöfen wird im Erdgeschoß das Gebäude um eine Gebäudeachse vom historischen Schulhaus abgerückt. Es entsteht so u.a. ein überdachter Pausenhofbereich. Im Erdgeschoß entsteht ein Mensabereich mit Kaltküche und Speisebereich (Aufenthaltsbereich auch für Ganztagsschule). Aktuell werden in der Mittelschule 154 Schüler unterrichtet und in der Grundschule 256 Schüler. Auf dem Schulcampus befinden sich aktuell 410 Schüler. Davon werden ca. 200 Schüler gemeinsam eine Mittagsmalzeit einnehmen. Neben dem Mensa- und Speisebereich wird im EG des Mittelschulgebäudes ein großer Besprechungsraum als Lehrerkonferenzraum eingerichtet. Dieser große Konferenzraum kann auch als Musikraum und Prüfungsraum umfunktioniert werden. Die Anzahl der Klassenzimmer, erhöht sich aufgrund der Schülerzahl von 8 Klassenzimmer auf 12 Klassenzimmer. Aus diesem Grund wird der vorgegebene Flächenbedarf um ca. 172 m² übertroffen.
Die Raumgrößen der einzelnen Klassenzimmer und Funktionsräume werden durch das statische System der bestehenden Skelettbauweise vorgegeben und angelehnt an die ursprünglichen Raumgrößen errichtet. Nachdem das EG des Mittelschulgebäudes nach dem Umbau als Mensa, Speisebereich, Pausenbereich und Konferenzbereich genutzt werden wird, müssen die derzeitigen Verwaltungsräume vom Erdgeschoß des Mittelschulgebäudes in das historische, alte Schulhaus umverlegt werden.
Das denkmalgeschützte, historische, alte Schulhaus wird zukünftig also der Mittelschulnutzung zugeführt. Es entsteht in dem Schulhaus, als Campus-Mittelpunkt und Zentralgebäude der Verwaltungskomplex mit Lehrerzimmern, Lehrmittelräumen, Sekretariat und Büro der Schulleitung, aber auch zukunftsorientierte Räume, dazu gehören 2 große Computerräume und die Lernwerkstatt. Erreicht wird das alte Schulhaus über den Haupteingang, mit Orientierung zum Schulhof, aber auch barrierefrei über einen Brückengang zum Mittelschulgebäude.
1. Umsatz (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
5. Referenzen (max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. 5 Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme,
— mit Baukosten (KGR 100-700) von mind. 20 Mio. EUR (netto),
— im Bereich Schule, Kinderhort, Kindergarten oder vergleichbar,
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land),
— mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. 20 Mio. EUR netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten 6 Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal 5 wertbaren Referenzen alle 6 Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag beauftragt der Auftraggeber die Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die weiteren Leistungen der Leistungsstufen 2, 3 und 4 jeweils stufenweise, ganz oder teilweise nach Maßgabe des Vertrags abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage Auszug aus Berufs- bzw. Handelsregister oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate).
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Vorlage eines Nachweises – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer. Deckungssummen: 3,0 Mio. EUR für Personenschäden, 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden. Es muss nachgeweisen werden, dass die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssumme beträgt. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
2. Jahresabschlüsse. Vorzulegen sind die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Finanzierungszusage. Vorzulegen ist die Finanzierungszusage eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zur ausgeschriebenen Generalübernehmeraufgabe über ein Volumen von 25 Mio. EUR.
4. Umsatz (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR Mio. 1 mit 0 P., mehr als EUR Mio. 1 bis einschließlich EUR Mio. 3 mit 1 P., mehr als EUR Mio. 3 bis einschließlich EUR Mio. 5 mit 2 P., mehr als EUR Mio. 5 bis einschließlich EUR Mio. 7,5 mit 3 P., mehr als EUR Mio. 7,5 bis einschließlich EUR Mio. 10 mit 4 P., und mehr als EUR Mio. 10 mit 5 P. bewertet.
1. Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Falls eine Bewerbung als Bietergemeinschaft vorgenommen wird, ist zwingend ein Projektleiter für die gesamte Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
5. Referenzen (Auswahlkriterium – max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. 5 Referenzen über in den Jahren 2016 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2016 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme,
— mit Baukosten (KGR 100-700) von mind. 20 Mio. EUR (netto),
— im Bereich Schule, Kinderhort, Kindergarten oder vergleichbar,
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— unter Verwendung staatlicher Zuwendungen (Bund oder Land),
— mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. 20 Mio. EUR netto.
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten 6 Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal 5 wertbaren Referenzen alle 6 Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Auf Antrag kann bei der unter Z. VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind