Bezug von Adobe-Softwarelizenzen über ein Adobe Enterprise Term Licence Agreement – Rahmenvertrag für Hochschulen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bezug von Adobe-Softwarelizenzen über ein Adobe Enterprise Term Licence Agreement – Rahmenvertrag für Hochschulen
Gegenstand der Vergabe ist der Bezug von zeitlich befristeten Lizenzen zur Nutzung von Adobe Produkten (insbesondere, aber nicht ausschließlich „Creative Cloud“ und „Adobe Acrobat Pro DC“) durch die Beschäftigten und Studierenden der teilnehmenden Einrichtungen.
Gegenstand der Vergabe ist der Bezug von zeitlich befristeten Lizenzen zur Nutzung von Adobe Produkten (insbesondere, aber nicht ausschließlich „Creative Cloud“ und „Adobe Acrobat Pro DC“) durch die Beschäftigten und Studierenden der teilnehmenden Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen an diesem Verfahren sind Universitäten und Hochschulen in Bayern.
Die Bestellung und Lieferung der Lizenzen sowie die Bereitstellung der Software erfolgen gemäß den Bestimmungen des „Adobe Enterprise Term License Agreement Rahmenvertrags für Hochschulen“ zwischen Adobe um dem Leibniz-Rechenzentrum.
Die Bereitstellung der Lizenzen sowie der Software erfolgt über das Adobe-Administrations-Portal („Adobe Admin Konsole“), wobei jede teilnehmende Einrichtung jeweils exklusiven Zugriff auf eine individuelle Instanz der Adobe Admin Konsole erhält, um die jeweils eigenen Lizenzen zu verwalten.
Die Bestellabwicklung und Abrechnung erfolgt jeweils direkt zwischen dem Auftragnehmer und den teilnehmenden Einrichtungen.
Ggf. erfolgt eine Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB).
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
3. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
4. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
— Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
— Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann,
— Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
— Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
— Erklärung des Bieters, die ILO-Konventionen für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen (Nummern 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182), einzuhalten.
— Erklärung des Auftragnehmers, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in anderer Weise zu verbreiten.
— Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung hat grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes stattzufinden. Vereinbarungen mit dem Softwarehersteller bezüglich dessen Datenverarbeitung bleiben hiervon unberührt.
— Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO).
Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung gemäß Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung (http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_ILO_BeschA_Bitkom_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=6)
— Der Bieter muss mindestens den Status Adobe Gold Certified Reseller mit Education Spezialisierung vorweisen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Vorinformation handelt. Eine entsprechende Ausschreibung wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Diese Vorinformation dient insbesondere zur Unterrichtung der Unternehmen für die Auftragsvergabepläne und Auftragsanforderungen des Auftraggebers. Ein Vergabeverfahren wird mit der Durchführung dieser Vorinformation nicht eingeleitet, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens wie auch zu einer Vergabe.
Durch diese Vorinformation ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf mindestens 10 Tagen möglich.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland