Superkritisches CO2 Chromatographie System mit Fraktionssammler und ELSD Referenznummer der Bekanntmachung: 029/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE811193231
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.department.ch.tum.de/wssb/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Superkritisches CO2 Chromatographie System mit Fraktionssammler und ELSD
Es wird eine superkritsche CO2 HPLC (SFC) Anlage mit AutoSampler, DAD, ELSD und Fraktionssammler für die Trennung und Fraktionierung von Naturstoffen, wie Pigmenten und Lipiden benötigt. Die Anlage soll semipräparativ eingesetzt werden können (10 bis 100 mg). Ein automatisiertes Methoden Scouting muss durch Variation von Fluss, Temperatur, Säule, Additiv, Eluentenzusammensetzung und Gradienten möglich sein.
Technische Universität München, Werner Siemes Lehstuhl Synthetische Biotechnologie
Lichtenbergstraße 4
85748 Garching bei München
Superkritsche CO2-HPLC mit ELSD und Fraktionssammler (SFC) in Benchtop Ausführung mit einem Stellmaß < 1.3 m
Pumpe zum Fördern des überkritischen CO2:
— Flussbereich min. 0,01 – 150 ml/min,
— Druck min. bis 400 bar,
— Flussratengenauigkeit min. 2 % (bei 20 ml/min),
— integrierte Kühleinheit,
— für Säulen von 10 bis 30 mm i.D.
Softwaregesteuerter Rückdruckregulator
— min. 10 – 400 bar,
— Druckschwankungen < 3 bar.
Modifier Pumpe zur Zugabe von Additiven:
1) Degasser
2) Pumpe:
— Flussbereich min. 0,01 – 150 ml/min,
— Druck min 400 bar,
— Lösungsmittelauswahl von min. 4.
AutoSampler:
— Injektionsvolumen min. 0,1 – 2000 μl,
— Möglichkeit zur Injektion mit 0 % Modifier,
— Nutzung verschiedener Probenvialgrößen – 1,5 Vials (min. 50) und 10 ml Vials (min. 20),
— Spülen der Nadel außen und innen zur Vermeidung von Carry over mit min. 3 verschiedenen Lösungen,
— Kühlung der Proben min. auf 4 oC.
Detektoren:
1) Dioden Array Detektor (DAD):
— Aufnahme von UV/VIS Spektren,
— Wellenlängenbereich min. 190 – 700 nm,
— Wellenlängengenauigkeit +/- 1 nm,
— Datenaufnahmerate bis zu 100 HZ.
2) Lichtstreuungsdetektor (ELSD):
— Lichtquelle Halbleiterlaser oder vergleichbares,
— Temperatur bis min. 100oC,
— Druckluft als Nebulizergas,
— Mit passiven Splitter des Flusses.
Fraktionssammler:
— Zeit, Volumen und Peak basierte Fraktionierung,
— DAD 4 Signale und oder ELSD zum Fraktionieren,
— Carry over max. 0,03 %,
— Wiederfindung min. 90 %,
— automatisierte Reinigung, auch zwischen den Messungen,
— Racks für die Gesamtbelegung des Fraktionssammlers in 2 verschiedenen Fraktionsgrößen.
A) für ca. 8 – 12 ml,
B) für min. 50 ml,
C) Gläser für die Gesamtbelegung des Fraktionssammlers müssen in doppelter Menge mitgeliefert werden.
— Einhausung um CO2 und Lösemitteldämpfe über eine Punktabsaugung abführen zu können.
Säulen für das Methoden Scouting:
— min. 6 verschiedene Säulen mit 250x10 mm (Partikel 5 μm),
— Phasen Silika, Diol und 2 weitere Phasen nach Absprache.
Software:
— Für die Steuerung und Auswertung der gewonnenen Daten,
— Automatisiertes Methoden Scouting: Variation von Fluss, Temperatur, Säule und Additiv,
— Fraktionssammlung variable nach DAD und/oder ELSD Signal.
Die SFC muss mit einem CO2 Detektionssystem verknüpft oder verknüpfbar sein, um die CO2 fördernde Pumpe bzw. die Gesamtanlage im Falle eines Lecks zu stoppen.
Der mitzuliefernde Rechner sollte über eine möglichst hohe Speicherkapazität (mindestens 10 TB), einen großen Arbeitsspeicher sowie einen schnellen Prozessor verfügen, damit die Software problemlos genutzt werden kann.
Ein Tisch zum Aufstellen der SFC mit den notwendigen Maßen und ausreichender Tragkraft für das System muss mitgeliefert werden. Der Tisch muss für die Verwendung in einem S1 Bereich geeignet sein (z. B. mit Melanin beschichte Holzplatte).
Installation, Geräteabnahme und Training
24 Monate Gewährleistung (beginnend nach der Installation mit der Abnahme des Gerätes)
Einweisung in die Steuer- und Auswertesoftware sowie ein Applikationstraining
Das gesamte System muss weitestgehend selbstständig durch den Nutzer gewartet und gereinigt werden können, dafür müssen geeignete Quellen (z. B. Anleitungen oder Videos) oder ein Training bereitgestellt werden.
Kundendienst und technischer sowie applikativer Support muss in Deutschland vorhanden und zu den in Deutschland üblichen Geschäftszeiten telefonisch erreichbar sein.
Alle geforderten Spezifikationen müssen in den Angebotsunterlagen klar ersichtlich sein. Mit dem Angebot muss die Site Preparation für alle Komponenten des Systems eingereicht werden.
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lieferung und Rechnungsstellung muss bis zum 19.11.2021 erfolgen, andernfalls muss die Rechnung mit einer Bankbürgschaft für die Gesamtsumme bis zum genannten Datum beim Auftraggeber postalisch eingegangen sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK0RRG7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, Wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung Der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.