Bamberger Service Betriebe / Abt. Entsorgung — Müllsammelfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-023 und 024/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bamberger Service Betriebe / Abt. Entsorgung — Müllsammelfahrzeuge
Der Bamberger Service Betrieb / Abt. Entsorgung plant eine Ersatzbeschaffung von 4 Müllsammelfahrzeugen, aufgeteilt in 2 Lose (4 x Fahrgestelle und 4 x Aufbau).
4 Müllsammelfahrzeuge
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los 1:
4 Stück 3-achsige LKW-Fahrgestelle zum späteren Aufbau eines Müllpresssammelaufbaus (Hecklader) mit ca. 20-21 m3 Fassungsvermögen und Schüttung jeweils geeignet für die Abfuhr von Restmüll, Biomüll und PPK.
Der Aufbauhersteller ist noch nicht bekannt. Eine Abstimmung ist nach Auftragserteilung nötig. Das Fahrgestell ist zum Aufbauhersteller zu liefern.
4 Müllsammelfahrzeuge
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Los 2:
4 Stück Müllsammelpressaufbauten (Hecklader) mit jeweils ca. 20-21 m3 Fassungsvermögen und Schüttung zur Montage auf ein 3-achsiges LKW-Fahrgestell mit gelenkter Nachlaufachse (Radstand so kurz wie möglich und ohne Achslastballastierung) jeweils geeignet zur Abfuhr von Restmüll, Biomüll und PPK.
Der Fahrgestellhersteller ist noch nicht bekannt. Das Fahrgestell wird beim Aufbauhersteller angeliefert. Eine Abstimmung ist erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.