Fraunhofer FIT – V_114_750816_A_Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: V_114_750816_A_Objektplanung Gebäude und Innenräume
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer FIT – V_114_750816_A_Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8, optional Leistungsphase 9 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Gesamtkosten KG200-700 (ohne Erstausstattung), max. 19 436 000 netto (ohne Mehrwertsteuer). Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage. Honorarzone (§ 35 HOAI): IV, Honorarsatz (§35 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt keine % – Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine.
Universitätsstraße 9
95444 Bayreuth
Die Projektgruppe Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT ist ein international anerkannter sowie regional in Bayreuth und Augsburg verankerter Forschungsbereich mit einem Schwerpunkt auf Digitalisierung und Wirtschaftsinformatik, insbesondere Digital Disruption, Digital Business und Digital Transformation. Für die wissenschaftlich fundierte Wirtschaftsinformatikkompetenz der Projektgruppe, die für die Entwicklung von Lösungen im Bereich ausgewählter Schüsseltechnologien (z. B. Blockchain, Internet der Dinge und Künstliche Intelligenz) unverzichtbar ist, ist ein Neubau mit entsprechender forschungsunterstützender Einrichtung (z. B. Werkstätten und Software-Labore, Showrooms, Präsentations- und Seminarflächen, Co-Working-Spaces, Kreativ- und Experimentierumgebungen und Teststrecken für Roboter) in Bayreuth vorgesehen. Eine weitere Kernkompetenz der Projektgruppe liegt in den Bereichen Energie und Mobilität, die sich auch in der Realisierung des Neubaus wiederfinden soll. Mit dem Neubau können somit die Forschungsaktivitäten innerhalb des breiten inhaltlichen Spektrums von betriebswirtschaftsnahen bis hin zu techniknahen Themen der Wirtschaftsinformatik auf höchstem Niveau ausgeführt werden.
Für die Realisierung des Gebäudes (21 Mio. EUR) mit Erstausstattung (3 Mio. EUR) sind 24 Mio. EUR aus 25 % Bundes-, 25 % Landes-, und 50 % EFRE-Mitteln vorgesehen. Mit diesen Mitteln soll ein Neubau mit 2.083 m2 Nutzfläche (NF) für 148 Arbeitsplätze errichtet werden, der sich wie folgt zusammensetzt: NF1 Wohnen und Aufenthalt 60 m2; NF 2 Büroarbeit 1 499 m2; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente 220 m2; NF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen 112 m2; NF 5 Bildung, Unterricht, Kultur 180 m2; NF 6 Heilen und Pflegen 12 m2. Ein wirtschaftliches Verhältnis von BGF zu Nutzfläche wird erwartet.Für den Neubau steht bereits ein in Fraunhofer-Eigentum befindliches Grundstück von insgesamt ca. 6 500 m2 zur Verfügungin. Ca. 3 500 qm sind in direkter Nachbarschaft vom Fraunhofer IPA bebaut; so dass ca. 3 000 qm Grundfläche zur Verfügung stehen (s.amtlichen Lageplan vom 25.3.2021).
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle übermittelt. Die Erstangebote sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 40.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor: Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld. Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Europäische Union / Investition in Bremens Zukunft / Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV,
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV,
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
— Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV,
— Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV,
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV,
— Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber,
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen.
Zusätzlich hierzu: Die Teilnahme von "jungen Büros" ist möglich. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter 5.9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland