Schulzentrum Geretsried – 1) Generalsanierung BA2/BA3 – Baufeinreinigung BA3 Referenznummer der Bekanntmachung: 314
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Schulzentrum Geretsried – 1) Generalsanierung BA2/BA3 – Baufeinreinigung BA3
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
— ca. 1 300 m2 Klassenzimmer (elastische Bodenbeläge),
— ca. 300 m2 Verwaltungsräume (elastische Bodenbeläge),
— ca. 125 m2 WCs (Fliesen),
— ca. 1 900 m2 Flure,
— ca. 1 450 m2 DG Technikräume,
— ca. 220 m2 sonstige Technikräume
Inkl. fester und loser Möblierung (Einbauschränke, Teeküchen, Klassenzimmer- und Verwaltungsraummöblierung, etc.)
— ca. 800 m2 Glasfassadenflächen,
— ca. 600 m2 Fassadenflächen.
82538 Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen führt die Generalsanierung des Schulzentrums Geretsried durch. Dazu sind die hier bekannt gemachten und im Zuge der Beschaffung zu erbringenden Leistungen für die Baufeinreinigung im 3. Bauabschnitt (BA3) erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baureinigung BA 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwieberdingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://lra-toelz.de/