Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 610 20 001 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Erstellung des Landschaftsplans nach § 23 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI sowie § 28 HOAI, sowie des Umweltberichts nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB zum Flächennutzungsplan für die Stadt Augsburg.
Augsburg
Der aktuelle Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung der Stadt Augsburg ist seit 1995 rechtswirksam und hat seitdem zahlreiche Änderungen erfahren. Im Jahr 2010 wurden im Zuge der Digitalisierung des Gesamtplans die bislang getrennten Teile Flächennutzungsplan (FP) und Teilplan Landschaftsplan (LP) in einem gemeinsamen Planwerk zusammengeführt (ohne inhaltliche Änderungen) und nach Beschluss durch den Stadtrat neu bekanntgemacht. Die Stadt Augsburg beabsichtigt nun die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FP), wobei das 2019 beschlossene Stadtentwicklungskonzept (STEK) den programmatischen Rahmen bildet. Der FP wird in Eigenleistung von Seiten der Stadt Augsburg (außer Umweltbericht) erstellt und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Da die FP-Neuaufstellung auch wesentliche Aussagen und Darstellungen des Landschaftsplans (LP) übernehmen wird, ist es unabdingbar vorab bzw. parallel zum FP auch den LP ganzheitlich neu aufzustellen. Bei dieser Neuaufstellung ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Vielzahl an Herausforderungen – u. a. starkes Bevölkerungswachstum bei begrenzter Flächenverfügbarkeit, Klimawandelanpassung, zunehmende Mobilität und Verkehrsbelastung – erforderlich. Der Planungsumgriff umfasst das gesamte Stadtgebiet mit einer Größe von 14 700 ha, in dem rund 300 000 Einwohner leben. Zur Vorbereitung der Neuaufstellung des LPs wurde vom Büro Stadt Land Fritz, Friedberg ein Grün- und Freiflächenentwicklungskonzept erarbeitet, das hierbei als wesentliche Grundlage dient. Der Vorentwurf des Grün- und Freiflächenkonzepts liegt den Vergabeunterlagen bei, der Entwurf soll 2021 beschlossen werden.
Die Erarbeitung des LPs wie auch des Umweltberichts (inkl. Umweltprüfung nach BauGB) hat in enger Abstimmung mit den städtischen Dienststellen zu erfolgen. Neben dem Umweltbericht sollen auch wesentliche Textbausteine zur Landschaftsplanung für die FP-Begründung geliefert werden. Grundlagenerhebungen und Bewertungen können parallel für die Erarbeitung des Umweltberichts (für die einzelnen Schutzgüter) und die Bestandsaufnahme zum LP erfolgen und somit Synergieeffekte genutzt werden. Abgeleitet aus den Erhebungen zum Umweltbericht bzw. zum LP ist auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (zumindest für Teilbereiche, die einer neuen Nutzung zugeführt werden) zu erarbeiten.
Die Erarbeitung des Umweltberichts erfolgt anhand des Leitfadens „Der Umweltbericht in der Praxis“ (Oberste Baubehörde im Bayr. Staatsministerium des Innern, 2007), die Erarbeitung des LPs anhand des Leitfadens „Kommunale Landschaftsplanung in Bayern“ (Bayr. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, 2010). Für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist der Leitfaden „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung – Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (Bayr. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2003)zu verwenden. Falls im Verlauf des Erarbeitungsprozesses neue Leitfäden bzw. Arbeitshilfen zur Verfügung stehen, sind diese zu verwenden.
Der LP ist in digitaler Form entsprechend der im Vertrag beschriebenen Anforderungen anzufertigen.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen für die Erstellung des Landschaftsplans nach § 23 HOAI, Leistungsphasen 1-4 mit Besonderen Leistungen nach Anlage 9 zur HOAI sowie des Umweltberichts nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB zum Flächennutzungsplan mit Besonderen Leistungen in Anlehnung an Anlage 9 zur HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Auftraggeberin beabsichtigt optional weitere Besondere Leistungen zur Flächenplanung nach Anlage 9 zur HOAI zu vergeben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand stuft der Auftraggeber das Leistungsbild Landschaftsplan in die Honorarzone III ein.
Folgende Besondere Leistungen sollen optional vergeben werden:
— Auswerten und Würdigen der Stellungnahmen sowie Ausarbeiten der Beratungsunterlagen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren der Gemeinde (in Bezug auf natur- und artenschutzrechtliche Aspekte),
— Biotopwertkartierung entsprechend Leistungsbeschreibung,
— Vor- und Nachbereiten von planungsbezogenen Sitzungen sowie Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien (u. a. Bau- und Umweltausschuss, Stadtrat).
Die Stadt Augsburg beabsichtigt über die genannten Leistungen hinaus ggf. weitere Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Flächenplanung zu beauftragen, die sich im Zuge der Erstellung des Landschaftsplans und des Umweltberichts ergeben können. Hierzu gehört auch ein Mitwirken bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung; mögliche Beteiligungsformate sind u. a. Auftaktveranstaltungen, Stadtforen, Experten- und Bürgerworkshops, Stadtspaziergänge. Der Umfang der Leistungen ist im Vorfeld nicht genau definierbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Planungs- oder Beratungsleistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krumbach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86381
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]