Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung LHM-S Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-210323-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung LHM-S
Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung LHM-S für nahezu allen IT-Bedarfe der Münchner Bildungseinrichtungen.
Im Rahmen eines Ausschreibungsprojektes ist das Ziel, Bezugsquellen für nahezu allen IT-Bedarfe der Münchner Bildungseinrichtungen termingerecht, wirtschaftlich, zukunftsfähig sicherzustellen.
Es ist nicht Ziel, die Strategie mit einem zentralen Leistungserbringer zwingend fortzuführen, sondern dort, wo es sinnvoll und möglich ist, dedizierte Leistungsschnitte durch unterschiedliche Auftragnehmer zuzulassen.
Hierzu ist eine kompetente Begleitung mit Erfahrung und Expertise erforderlich.
Folgende Leistungen des Auftragnehmers werden erwartet:
— Erarbeitung von grundlegenden Kenntnissen zum bestehenden Rahmenvertrag,
— Beratung bei der Ausschreibungs-Projektierung,
— Beratung bei Vorbereitung von Vergabeentscheidungen,
— Beratung Beschaffungsmanagement,
— Vorbereitung und Aufsetzen der Vergabeverfahren,
— Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen/Kriterienkataloge,
— Beratung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens,
Innerhalb dieser Leistungen sind definierte Lieferobjekte termingerecht und qualitätsgesichert an den AG in entsprechender Form zu liefern. Zur Identifikation des konkreten Beratungsbedarfes finden abgestimmte Regelworkshops zwischen den benannten Brückenköpfen statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibungsvorbereitung und -begleitung LHM-S
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80672
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Angebote erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Angebote ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-KTR-210323-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Angebotsfrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist das Angebot durch den bevollmächtigten Vertreter abzugeben. Die Angaben im Online-Fragebogen sollen sich auf diesen bevollmächtigten Vertreter beziehen. Die Eignung aller weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft ist in einem gesonderten Dokument darzulegen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).