Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Putzarbeiten und Wärmedämmsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: BA3-VE023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maristengymnasium Fürstenzell – Generalsanierung Zentralgebäude, Putzarbeiten und Wärmedämmsysteme
Putzarbeiten und Wärmedämmsysteme.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge des dritten Bauabschnitts werden die Wandflächen der Nordostfassade mit Mineralwolle gedämmt, verputzt und mit einem Anstrich versehen. Die Anschlüsse an die Leibungsbekleidung (Aluminium) der Fensterbandfassade werden mittels eines Fugenkammeranschlusses hergestellt und erfordern eine genau Abstimmung mit der Fassadebaufirma sowie der Bauleitung.
Zu bearbeitende Wandfläche ca. 200 qm.
Fugenkammeranschluss an Leibungsbekleidung ca. 134 m.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Mindestens 2 Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.