Metallbauarbeiten Fassade Eingang (BA 1); BV Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hassberge.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.hassberge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbauarbeiten Fassade Eingang (BA 1); BV Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
— Aluminiumrahmen mit Lochblech vor Fensterelementen 2 St,
— Pfosten-Riegel Konstruktion 1 St,
— Unterkonstruktion Edelstahl ca. 130 m2,
— Fassadenverkleidung Aluminium ca. 50 m2,
— Deckenverkleidung Aluminium ca. 80 m2,
— Flächenabdichtung Flüssigkunststoff ca. 60 m2,
— Hängedachrinne Akuminium ca. 48 m,
— Außenfensterbank ca. 21 m.
Ebern
— Aluminiumrahmen mit Lochblech vor Fensterelementen 2 St,
— Pfosten-Riegel Konstruktion 1 St,
— Unterkonstruktion Edelstahl ca. 130 m2,
— Fassadenverkleidung Aluminium ca. 50 m2,
— Deckenverkleidung Aluminium ca. 80 m2,
— Flächenabdichtung Flüssigkunststoff ca. 60 m2,
— Hängedachrinne Akuminium ca. 48 m,
— Außenfensterbank ca. 21 m.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Nachdem zwei Ausschreibungen des Gewerks im offenen Verfahren jeweils erfolglos blieben, wurde im Anschluss ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 3a Abs. 3 Nr. 2a) VOB/A-EU.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbauarbeiten Fassade Eingang (BA 1); BV Neubau Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Nachprüfungsverfahren ist in den §§ 155 ff. GWB geregelt.
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungantrag unzulässig, sofern:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt allerdings nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.