207_2 InnKlinikum Altötting und Mühldorf — Aufstockung Pflege
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
207_2 InnKlinikum Altötting und Mühldorf — Aufstockung Pflege
Bei dem Projekt handelt es sich um die Erweiterung und Strukturverbesserung des InnKlinikums Altötting. Das Hauptgebäude des Klinikums wurde 1985 fertiggestellt und seitdem in Teilen umgebaut, saniert und erweitert. Die Pflegezimmer sind seit Inbetriebnahme nahezu alle unverändert. Die Erweiterung auf 487 Planbetten und die Sanierung / Neubau der OP-Abteilung unterteilt sich in 5 Bauabschnitten.
84503 Altötting
Es sind einzelne Ausschreibungen für folgende Leistungen beabsichtigt:
Möbeleinbauten, lose Modulkorbausstattung (einschl. dazugehöriger Organisationsausstattung), Wand- und Untersuchungsleuchten, Patientenbetten und dazugehörige Nachtkästchen, Wagensysteme, fahrbare Tische, Korbausstattungen, sonstiges loses Zubehör, Dosiergeräte, Zubehör allgemein, und weitere Gewerke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L 124:
— Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
— Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre, Nachweise der berufl. Qualifikationen),
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
— Handwerksrolle,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
— Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L 124:
— Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
— Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre, Nachweise der berufl. Qualifikationen),
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
— Handwerksrolle,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
— Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt L 124:
— Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
— Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre, Nachweise der berufl. Qualifikationen),
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
— Handwerksrolle,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EstG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
— Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
— Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung dient ausschließlich zur Vorinformation und der Verkürzung der Angebotseinreichungsfrist. Die Gewerke werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.