Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelbesatzung mit Beladung für die Gemeinde Hartenstein – VG Velden
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velden
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgvelden.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelbesatzung mit Beladung für die Gemeinde Hartenstein – VG Velden
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelbesatzung mit Beladung in drei Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-22, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3, Schreiben des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration des Freistaates Bayern vom 3.5.2019 (D2-2241-5-61) und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelbesatzung
Hartenstein – VG Velden
Lieferung eines Fahrgestells für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelbesatzung, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-22, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3, Schreiben des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration des Freistaates Bayern vom 3.5.2019 (D2-2241-5-61) und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelbesatzung
Hartenstein – VG Velden
Lieferung eines Aufbaus für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelbesatzung, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN 14530-22, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3, Schreiben des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration des Freistaates Bayern vom 3.5.2019 (D2-2241-5-61) und dem Leistungsverzeichnis.
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelbesatzung
Hartenstein – VG Velden
Lieferung der Beladung für ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelbesatzung gem. DIN 14530-22, Din EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 Teil 1-3, Schreiben des Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration des Freistaates Bayern vom 3.5.2019 (D2-2241-5-61) und dem Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
VG Velden – Elektronische Vergabe über aumass.de
Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]