Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 Referenznummer der Bekanntmachung: I/3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabmünchen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86830
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8232 / 9633-55
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwabmuenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 nach DIN EN 1846 1-3, DIN 14530 und DIN SPEC 14502-2 für die Freiwillige Feuerwehr Schwabmünchen.
Los 1 Lieferung eines Fahrgestelles
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestelles zum Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000, sh. Ausschreibungsunterlagen.
Los 2 Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000, sh. Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Lieferung eines Fahrgestelles
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86368
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Aufbau eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000
Ort: Rankweil
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 6830
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.