Mobiliar für Klassenzimmer Karolinen-Gymnasium Referenznummer der Bekanntmachung: 0454
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobiliar für Klassenzimmer Karolinen-Gymnasium
Im Rahmen der Erweiterung des Karolinen-Gymnasiums werden neben verschiedenen Fachräumen auch Klassenzimmer für die Unterstufe in Form von 3 Lernlandschaftscluster und für die Oberstufe in Form von Kollegstufenräumen erstellt. Die Klassenzimmer sollen mit losem Mobiliar ausgestattet werden. Die beauftragen Möbel sind zu liefern und in die vorgesehenen Klassenzimmer zu vertragen.
83022 Rosenheim
Im Rahmen der Erweiterung des Karolinen-Gymnasiums werden neben verschiedenen Fachräumen auch Klassenzimmer für die Unterstufe in Form von 3 Lernlandschaftscluster und für die Oberstufe in Form von Kollegstufenräumen erstellt. Die Klassenzimmer sollen mit losem Mobiliar ausgestattet werden. Die beauftragen Möbel sind zu liefern und in die vorgesehenen Klassenzimmer zu vertragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobiliar Klassenzimmer Karolinen-Gymnasium
Ort: 81829 München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Daneben endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10
Internet-Adresse: https://www.rosenheim.de