TNW_Nerianerinstitut – Stiftung in Aufhausen, vertr. d. d. KWS_Instandsetzung Wallfahrtskirche Maria Schnee_Tragwerksplanung mit Teilleistungen Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 156/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aufhausen
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.pfarrei-aufhausen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Nerianerinstitut – Stiftung in Aufhausen, vertr. d. d. KWS_Instandsetzung Wallfahrtskirche Maria Schnee_Tragwerksplanung mit Teilleistungen Objektplanung Gebäude
Das Nerianerinstitut in Aufhausen möchte die Wallfahrtskirche Maria Schnee instandsetzen.
Vorliegend geht es nur um die Außenrenovierung.
Vergeben werden sollen die Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 Abs. 6 HOAI i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 (als Stufe 1).
Als Besondere Leistungen sollen in einer 2. Stufe (Leistungsphase 8) vergeben werden:
— die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks,
— die Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe,
— die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten.
Darüber hinaus sollen stufenweise vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 (Leistungsphasen 4-9), wie folgt:
— Stufe 1: Leistungsphase 4 bis 7,
— Stufe 2: Leistungsphase 8 und 9.
Als Besondere Leistung wird vergeben, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist im Rahmen der Leistungsphase 9.
Wallfahrtskirche Maria Schnee
Hofmark 2
93089 Aufhausen
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Nerianerinstitut in Aufhausen möchte die Wallfahrtskirche Maria Schnee instand setzen.
Die in den Jahren 1736-1746 nach Plänen des Architekten Johann Michael Fischer errichtete katholische Wallfahrtskirche Maria Schnee in Aufhausen gehört zu den barocken Meisterwerken europäischer Sakralbaukunst. Der rechteckige Kirchenbau mit 35 m Länge und 22 m Breite ist nach Norden ausgerichtet. Das Kirchenschiff bildet ein achteckiger Hauptraum, dem sich eine Vorhalle mit breitem Mitteljoch anordnet. Der Hauptraum wird von einer Flachkuppel überspannt. Die seitlichen Altarnischen besitzen Tonnengewölbe, der Chor eine Hängekuppel.
Die auf ein Minimum reduzierte Architektur und die weitgespannte Kuppel stellten von Anfang an höchste Ansprüche an die Statik des Gebäudes, sodass bereits wenige Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten erste Schäden zu verzeichnen waren
Auch die in den Jahren 1979-1982 erfolgte Dachsanierung konnte die Schadensursache nicht hinreichend beheben. Das Auflager der Kuppel ist weiterhin nachgiebig. Zum Schutz der Kirche und der Besucher vor herabstürzenden Stuckteilen wurde unterhalb der Kuppel ein engmaschiges Netz eingebaut.
Die Gesamtbaumaßnahme bestehend aus der statisch-konstruktiven Instandsetzung des Kirchenbaus wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege entwickelt und findet dort uneingeschränkte Zustimmung.
Hierfür wurde eine Vor- und Entwurfsplanung inklusive einer Kostenberechnung erstellt, die vorliegt und den Bewerbern auch zur Verfügung gestellt wird.
Vorliegend geht es nur um die Außenrenovierung.
Vergeben werden sollen die Leistungsphasen 4-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 Abs. 6 HOAI i. V. m. Anl. 14 Nr. 14.1 (als Stufe 1).
Als Besondere Leistungen sollen in einer 2. Stufe (Leistungsphase 8) vergeben werden:
— die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks,
— die Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe,
— die Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten.
Darüber hinaus sollen stufenweise vergeben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 (Leistungsphasen 4-9), wie folgt:
— Stufe 1: Leistungsphase 4 bis 7,
— Stufe 2: Leistungsphase 8 und 9.
Als Besondere Leistung wird vergeben, die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist im Rahmen der Leistungsphase 9.
Die erforderlichen Eingriffe in die denkmalgeschützte Bausubstanz, insbesondere bei der Ertüchtigung der Holztragwerke des Daches und der Decken sowie der statischen Sicherung des Mauerwerkes bis hin zur Gründung, greifen in die Leistungen der Objektplanung Gebäude Architektur und der Tragwerksplanung sehr eng verzahnt ineinander ein. Sie sind für diese Bereiche nicht voneinander zu trennen. Es wird davon ausgegangen, dass vor allem bei der Tragwerksplanung keine Bearbeitung strikt nach den Grundleistungen der HOAI erfolgen kann, da weder Regelberechnungen noch standardisierte Nachweise unter Umständen geführt werden können. Erfahrungswerte spielen eine entscheidende Rolle. Umfassende Nachweise zu Lastumlagerung unter besonderer Berücksichtigung der Bauteilverformungen können erforderlich werden.
Aus diesem Grund ist zwischen Objektplanung Gebäude unter Tragwerksplanung für die beschriebenen Bereiche eine enge Abstimmung erforderlich, d. h. es muss eine enge Kopplung dieser beiden Bereiche bestehen. Federführend dürften hier die Leistungen der Tragwerksplanung sein, da sich die notwendigen Leistungen der Objektplanung Gebäude zum Einen auf die Außenhülle beschränken, zum Anderen letztendlich Zimmerer- und Baumeisterarbeiten im Rahmen der geplanten Außensanierung den Schwerpunkt bilden.
Aufgrund dessen sind die Planungsleistungen mit diesem Verfahren zur gemeinsamen Beauftragung beabsichtigt.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten / Ingenieuren / Technikern
30 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren / Technikern
10 Punkt: ab 2 Architekten / Ingenieuren / Technikern
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone IV, insb. historische Gebäude, Kultur- und Sakralbauten (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder. der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) im Zeitraum 1.1.2010 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Die 4 besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
— 20 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Kultur- und Sakralbauten mit schwierigen Gewölbe- und/oder Kuppelsituationen, freitragenden Dachstühlen,
— 10 Punkte: andere Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone IV.
Kriterium 2: Art der Durchführung:
— 10 Punkte: Sanierung / Umbau / Erneuerung,
— 5 Punkte: Neubau.
Kriterium 3: Erfahrung bei Bauvorhaben im Bereich des Denkmalschutzes und von Kulturdenkmälern
— 10 Punkte: Erfahrung vorhanden.
Kriterium 4: Erfahrung beim Bauen im laufenden Betrieb
— 10 Punkte: Erfahrung vorhanden.
Kriterium 5: Erfahrung bei Bauvorhaben mit Beschaffung und Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen
— 10 Punkte: Erfahrung vorhanden.
Kriterium 6: Leistungsumfang
— 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung,
— 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 1-6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung.
Kriterium 7: Größenordnung
— 20 Punkte: Projektkosten (KG 300-700 netto) zwischen 3,0 und 4,0 Mio. EUR,
— 10 Punkte: Projektkosten (KG 300-700 netto) zwischen 1,0 und 3,0 Mio. EUR.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Tragwerksplanung:
Stufe 1: Lph. 4, 5 und 6
Stufe 2: nur Besondere Leistungen (Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten)
Objektplanung Gebäude:
Stufe 1: Lph. 4, 5, 6 und 7
Stufe 2: Lph. 8 und 9 sowie Besondere Leistung (Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist)
Nachdem die Fertigstellung des Bauvorhabens bereits für 2026 vorgesehen ist, soll die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV auf 15 Tage verkürzt werden, um den Auftrag noch Anfang Oktober 2021 erteilen zu können.
Weitere projektbezogene Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 (Objektplanung Gebäude) nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekt, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer/die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
A) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung),
B) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone IV, insb. historische Gebäude, Kultur- und Sakralbauten – Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 11 Jahre [Fertigstellung (bei Beauftragung der ingenieurtechnischen Kontrolle) bzw. der Abschluss der Leistungsphase 6 (wenn keine ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt wurde) zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist] mit Angaben zu folgenden Kriterien:
a) Auftraggeber,
b) Art der Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Erfahrung bei Bauvorhaben im Bereich des Denkmalschutzes und von Kulturdenkmälern, Erfahrung beim Bauen im laufenden Betrieb, Erfahrung bei Bauvorhaben mit Beschaffung und Beantragung von öffentlichen Fördermitteln sowie deren Aufbereitung für die Förderstellen, Leistungsumfang, Größenordnung.
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (bei Beauftragung der ingenieurtechnischen Kontrolle) bzw. der Abschluss der Leistungsphase 6 (wenn keine ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt wurde) zwischen 1.1.2010 und dem Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP), um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über Versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Das Formular „Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter „Teilnahmeanträge“ (nicht als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRYAE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02871/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.