Generalsanierung des Lehrschwimmbeckens der Real- und Förderschule in Bad Tölz, Planungsleistungen Techn. Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (HLS + ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung des Lehrschwimmbeckens der Real- und Förderschule in Bad Tölz, Planungsleistungen Techn. Ausrüstung, ALG 1, 2, 3, 4, 5, 7 und 8 (HLS + ELT), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9
Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen plant die Generalsanierung des Schwimmbads der Real- und Förderschule, Alter Bahnhofplatz 5 in 83646 Bad Tölz. Die Maßnahmen beinhalten die energestische Sanierung, Betonsanierung und die Schwimmbadsanierung.
Das Schwimmbad wird von der Schule und von Vereinen genutzt, steht jedoch nicht für die öffentliche Nutzung zur Verfügung. Das Lehrschwimmbecken ist kein normgerechtes Becken (Maße: 20 m x 8 m, Tiefe: 0,87 m x 1,76 m). Das Schwimmbecken ist betoniert und muss rückgebaut werden, die Infrastruktur ist zu ändern und die Lüftungsanlagen müssen demontiert werden. Der Umkleiden- und Sanitärbereich wird erneuert, ebenso die komplette Badewassertechnik.
Die Leistungsphasen 1 + 2 wurden bereits beauftragt und abgeschlossen. Diese sind beschlossene Grundlage der weiteren Planungen und müssen übernommen werden.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3, 4, 5, 7 (Badetechnische Anlgen) und 8 gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 3-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung,
— Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung inkl. Aufteilung nach Gewerken,
— Zuarbeit für schulaufsichtliche Genehmigung,
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Der Auftraggeber ordnet die Maßnahme für ALG 1, 2, 3, 7 und 8 der Honorarzone III und für ALG 4 und 5 der Honorarzone II zu.
Bei diesem Projekt werden Förderungen beantragt.
Die Leistungsphasen 1 + 2 wurden bereits erbracht. Die Unterlagen des Architekturbüros und des TGA-Planers, der als vorbefasster Bewerber gilt, werden den Bietern bestmöglich vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen.
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach Ende Mai 2021. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der Baubeginn ist vorgesehen für 1.4.2022, die Fertigstellung für Anfang 2023 und die Nutzungsaufnahme im Sommer 2023.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 3 + 4, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 8 + 9, gem. § 55 HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland