Reinigungsleistungen für Oberjekte der Gemeinde Oberhaching in 2 Losen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberhaching.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsleistungen für Oberjekte der Gemeinde Oberhaching in 2 Losen
Unterhaltsreinigung und Sonderarbeiten auf Anforderung (Los 1) sowie Glasreinigung (Los 2) für 9 Objekte für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.7.2025. Es können Angebote abgegeben werden für ein Los oder für beide Lose.
Unterhaltsreinigung
Verschiedene Standorte im Gemeindegebiet
82041 Oberhaching
Unterhaltsreinigung und Sonderarbeiten auf Anforderung für 9 Objekte (Schulen, Hort, Kindergärten) für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.7.2025. Gesamtreinigungsvolumen für die Unterhaltsreinigung rund 23 000 m².
Glasreinigung
Verschiedene Standorte im Gemeindegebiet
82041 Oberhaching
Glasreinigung für 9 Objekte (Schulen, Hort, Kindergärten) für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2024 mit Verlängerungsoption bis 31.7.2025. Gesamteinigungsvolumen für die Glasreinigung rund 7 000 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsleistungen für Objete der Gemeinde Oberhaching – Unterhaltsreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Reinigungsdienstleistungen für Objekte der Gemeinde Oberhaching- Glasreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffern II.1.7) und V.2.4): Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters entgegen stehen (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 89 / 2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).