Betrieb von mobilen und mobil-stationären Impfteams
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb von mobilen und mobil-stationären Impfteams
Personelle Besetzung und Betrieb von mobilen sowie mobil-stationären Impfteams.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Auerbach
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Personelle Besetzung und Betrieb von mobilen sowie mobil-stationären Impfteams
Ort: Auerbach
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Land: Deutschland
Vorherige Auftragsänderung:
— Verlängerung der Einsatzzeiten bzw. des Impfbetriebs an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ab 1.4.2021 bis 30.6.2021,
— Aufwandspauschale für die Erbringung von zusätzliche Verwaltungsleistungen vom 1.4.2021 bis 30.6.2021.
Neue Auftragsänderung:
Teil 1: Laufzeitverlängerung des Ursprungsauftrags „Betrieb von mobilen und mobil-stationären Impfteams“ um ein Quartal bis einschließlich 30.9.2021 gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB. In den ursprünglichen Vergabeunterlagen ist eine entsprechende Option enthalten, die die genannten Bedingungen in § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB erfüllt. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich durch die Laufzeitverlängerung nicht, da weiterhin die Leistungsbestandteile aus dem Ursprungsauftrag erbracht werden.
Teil 2: Die Verlängerung der Einsatzzeiten bzw. des Impfbetriebs an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie die Aufwandspauschale für die Erbringung von zusätzliche Verwaltungsleistungen (siehe vorherige Auftragsänderung), die aktuell befristet bis zum 30.6.2021 gelten, sind während der Laufzeitverlängerung weiterhin erforderlich und werden bis zum 30.9.2021 verlängert. Teil 2 der Auftragsänderung erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB.
Begründung für Teil 2 der Auftragsänderung: Die Auftragsänderung zur Verlängerung der Öffnungs-/Einsatzzeiten an Wochenenden und Feiertagen sowie zur Vereinbarung einer Verwaltungspauschale für die Erbringung von zusätzlichen Verwaltungsleistungen erfolgte befristet bis zum Ende der Festlaufzeit (30.6.2021). Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden und ständig ändernden Grundsituation im Bereich der Impfungen und der Impfstoffverfügbarkeit war es zum Zeitpunkt der Auftragsänderung nicht vorhersehbar, ob und in welchem Umfang diese über den 30.6.2021 hinaus benötigt werden würde. Der Gesamtcharakter des Auftrages ändert sich nicht. Zum einen war bereits im Ursprungsauftrag ein Impfbetrieb an Samstagen, Sonn- und Feiertagen vorgesehen. Die Auftragsänderung bedingt lediglich eine zeitliche Ausweitung des Impfbetriebs an diesen Tagen. Die zusätzlichen Verwaltungsaufwände dienen der Unterstützung und Erledigung der Impftätigkeiten und sorgen für eine effizientere Aufgabenerfüllung.