Beschaffung und Betrieb (24/7) von Netzwerk Referenznummer der Bekanntmachung: Beschaffung und Betrieb (24/7) von Netzwerk
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.n-ergie.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Betrieb (24/7) von Netzwerk
Beschaffung und Betrieb (24/7) von Anlagen zur Anbindung von IT-Systemen an Halte- und Verkaufsstellen an zentrale Dienste (UMTS-Ablösung).
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) betreibt ein Verkehrsnetz aus U-Bahn, Bus und Straßenbahn. Die N-ERGIE IT GmbH ist der interne IT-Dienstleister für den gesamten STWN-Konzern. Mit dem Projekt „UMTS-Ablösung“ beabsichtigt der AG die bestehende Hardware die für die Anbindung von verschiedenen IT-Systemen an Halte- und Verkaufsstellen eingesetzt ist auszutauschen und auf einen aktuellen Stand der Technik zu heben. In diesem Zusammenhang soll im Rahmen dieses Vergabeverfahrens nicht nur die Neubeschaffung der benötigten Komponenten realisiert werden, sondern auch gleichzeitig die Einrichtung und der anschließende Betrieb dieser.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.