Vergabe von Generalübernehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 81491-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9331970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ochsenfurt.de/index.php?id=4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochsenfurt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ochsenfurt.de/index.php?id=87
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Generalübernehmerleistungen
Gegenstand des Verfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes „Oberer Dümmersberg“ (ca. 18 ha), zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohestadt“ (ca. 12 ha) und zum Neubau der Straße „Südspange“ (Länge ca. 4 km) in Ochsenfurt einschließlich Finanzierung. Als Generalübernehmer wird sich der Auftragnehmer auf die Vermittlung, Koordination und Überwachung der erforderlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschränken und im Übrigen alle Teilleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an geeignete Nachunternehmer vergeben. Die Erschließungslast liegt bei der Stadt, wobei das KSO für die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig ist. Aus diesem Grund agieren Stadt und KSO für die Erschließungsarbeiten als Auftraggebergemeinschaft, soweit die Arbeiten auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung umfassen.
Stadt Ochsenfurt
Gegenstand des Verfahrens sind Generalübernehmerleistungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes „Oberer Dümmersberg“ (ca. 18 ha), zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Hohestadt“ (ca. 12 ha) und zum Neubau der Straße „Südspange“ (Länge ca. 4 km) in Ochsenfurt einschließlich Finanzierung. Als Generalübernehmer wird sich der Auftragnehmer auf die Vermittlung, Koordination und Überwachung der erforderlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschränken und im Übrigen alle Teilleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an geeignete Nachunternehmer vergeben. Die Erschließungslast liegt bei der Stadt, wobei das KSO für die Aufgabe der Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständig ist. Aus diesem Grund agieren Stadt und KSO für die Erschließungsarbeiten als Auftraggebergemeinschaft, soweit die Arbeiten auch die Wasserver- und Abwasserentsorgung umfassen. Das Leistungsspektrum des Auftrags ist in 6 Stufen unterteilt:
— Stufe 1 – Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für das Wohngebiet „Oberer Dümmersberg“,
— Stufe 2 – Ausarbeitung städtebaulicher Planungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 3 – Grunderwerb und Marktanalyse,
— Stufe 4 – Erschließungsleistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 5 – Vermarktung und Verkauf der erschlossenen Grundstücke,
— Stufe 6 – Bauleistungen für städtische Einrichtungen, Freiflächenanlagen und öffentliche Anlagen.
1. Umsatz (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich 1 Mio. EUR mit 0 P., mehr als 1 Mio. EUR bis einschließlich 5 Mio. EUR mit 1 P., mehr als 5 Mio. EUR bis einschließlich 10 Mio. EUR mit 2 P., mehr als 10 Mio. EUR bis einschließlich 15 Mio. EUR mit 3 P., mehr als 15 Mio. EUR bis einschließlich 20 Mio. EUR mit 4 P., und mehr als 20 Mio EUR mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement, Finanzierung, Grunderwerb und Verkauf) in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann/-frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
5. Referenzen (max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. 5 Referenzen über in den Jahren 2010 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2010 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung oder Betreuung einer Erschließungsmaßnahme; -mit einem Erschließungsgebiet von mind. 15 000 m2,
— mit Baukosten von mind. 10 Mio. EUR (netto),
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— mit Grunderwerb und anschl. Verkauf/Vertrieb der erschlossenen Grundstücke,
— mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind.10 Mio. EUR (netto).
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal 5 wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Das Leistungsspektrum des Auftrags ist in 6 Stufen unterteilt:
— Stufe 1 – Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs für das Wohngebiet „Oberer Dümmersberg“,
— Stufe 2 – Ausarbeitung städtebaulicher Planungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 3 – Grunderwerb und Marktanalyse,
— Stufe 4 – Erschließungsleistungen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB,
— Stufe 5 – Vermarktung und Verkauf der erschlossenen Grundstücke,
— Stufe 6 – Bauleistungen für städtische Einrichtungen, Freiflächenanlagen und öffentliche Anlagen.
Der AN wird zunächst nur mit den Leistungen der Leistungsstufen 1, 2 und 3 beauftragt. Die Auftraggeber behalten sich vor, die weiteren Leistungsstufen oder auch nur einzelne Leistungen weiterer Leistungsstufen abzurufen. Der Abruf erfolgt durch einseitige schriftliche Auftragserteilung gegenüber dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils weiter beauftragten Leistungen nach Maßgabe des Vertrages zu erbringen (unwiderrufliche Optionen zugunsten der Auftraggeber) und unverzüglich mit der Leistungserbringung zu beginnen, sofern der Abruf innerhalb von 15 Monaten nach vollständiger Erbringung der jeweils zuvor beauftragten Leistungen erfolgt. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage Auszug aus Berufs- bzw. Handelsregister oder gleichwertig (nicht älter als 6 Monate),
2. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Vorlage eines Nachweises – nicht älter als 10 Monate – einer gültigen Berufshaftpflicht bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer. Deckungssummen:
— 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
— 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Es muss nachgeweisen werden, dass die Maximierung der Schadensregulierung innerhalb Deutschlands mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssumme beträgt. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen als Anlage beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass die Deckungssumme im Falle der Beauftragung auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird.
2. Jahresabschlüsse. Vorzulegen sind die Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Finanzierungszusage. Vorzulegen ist die Finanzierungszusage eines in der EU zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zur ausgeschriebenen Generalübernehmeraufgabe über ein Volumen von 30 Mio. EUR.
4. Umsatz (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich 1 Mio. EUR mit 0 P., mehr als 1 Mio. EUR bis einschließlich 5 Mio. EUR mit 1 P., mehr als 5 Mio. EUR bis einschließlich 10 Mio. EUR mit 2 P., mehr als . 10 Mio. EUR bis einschließlich . 15 Mio. EUR mit 3 P., mehr als 15 Mio. EUR bis einschließlich 20 Mio. EUR mit 4 P., und mehr als 20 Mio. EUR mit 5 P. bewertet.
1. Angaben über die technische Leitung einschl. Nachweise. Zu benennen ist der für das Projekt vorgesehene Projektleiter, dessen fachliche Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung nachzuweisen ist. Zudem ist der Lebenslauf des Projektleiters einzureichen. Falls eine Bewerbung als Bietergemeinschaft vorgenommen wird, ist zwingend ein Projektleiter für die gesamte Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Anzahl der technischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen technischen Mitarbeitern (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
3. Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen finanztechnischen Mitarbeitern (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Projektmanagement, Finanzierung, Grunderwerb und Verkauf) in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
4. Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (Auswahlkriterium – max. 50 von 500 Punkten). Angaben zu den durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen kaufmännischen Mitarbeitern (Bürokaufmann/-frau oder vergleichbar) im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Jahren (2018, 2019 und 2020) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 1 MA mit 0 P., mehr als 1 MA bis einschließlich 2 MA mit 1 P., mehr als 2 MA bis einschließlich 3 MA mit 2 P., mehr als 3 MA bis einschließlich 4 MA mit 3 P., mehr als 4 MA bis einschließlich 5 MA mit 4 P., mehr als 5 MA mit 5 P. bewertet.
5. Referenzen (Auswahlkriterium – max. 300 von 500 Punkten). Es werden max. 5 Referenzen über in den Jahren 2010 bis einschl. 2020 abgeschlossene Maßnahmen gewertet, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Maßnahme wird als Referenz gewertet, wenn der Baubeginn in den Zeitraum 2010 bis einschl. 2020 fällt, und gilt als abgeschlossen, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Sofern im Rahmen der Bewerbung mehr als 5 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung oder Betreuung einer Erschließungsmaßnahme;
— mit einem Erschließungsgebiet von mind. 15.000 m2,
— mit Baukosten von mind. 10 Mio. EUR (netto),
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— mit Grunderwerb und anschl. Verkauf/Vertrieb der erschlossenen Grundstücke,
— mit Vorfinanzierung der Maßnahme durch den Bewerber mit einem Finanzierungsvolumen von mind. 10 Mio. EUR (netto).
Erfüllt eine Referenz eines der vorgenannten 6 Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt (TP). Erfüllen danach die maximal 5 wertbaren Referenzen alle 6 Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 TP: 0 P.; 6 bis 10 TP: 1 P.; 11 bis 15 TP: 2 P.; 16 bis 20 TP: 3 P; 21 bis 25 TP: 4 P.; 26 bis 30 TP: 5 P.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.