Rahmenvertrag Software Veeam 2021
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 931 / 31-80589
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Software Veeam 2021
Gegenstand des Verfahrens ist der Kauf sowie die zeitlich befristete Überlassung von Lizenzen zur Nutzung von Veeam Softwareprodukten gemäß den Bestimmungen der Konditionenvereinbarung zwischen Veeam und dem Leibniz-Rechenzentrum. Teilnehmende Einrichtungen an diesem Verfahren sind sowohl Universitäten und Hochschulen als auch Klinika in Bayern.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist
— der Neukauf von Lizenzen mit zeitlich unbeschränktem Nutzungsrecht,
— die Übernahme der Pflege für bereits vorhandene Lizenzen mit zeitlich unbeschränktem Nutzungsrecht,
— die Miete von Lizenzen mit befristetem Nutzungsrecht
— und der Bezug von Consultingleistungen bei der Planung und Umsetzung des Einsatzes der Veeam Softwareprodukten
Gemäß den Bestimmungen der Konditionenvereinbarung zwischen Veeam und dem Leibniz-Rechenzentrum.
Die Bestellabwicklung und Abrechnung erfolgt jeweils direkt zwischen dem Auftragnehmer und den teilnehmenden Einrichtungen.
Der Bezug der Lizenzen erfolgt über das Veeam eigene Administrationsportal, wobei jede teilnehmende Einrichtung jeweils exklusiven Zugriff auf eine individuelle Instanz des Administrationsportals erhält, um die jeweils eigenen Lizenzen zu verwalten.
Sofern eine teilnehmende Einrichtung bereits über eine eigene Instanz des Administrationsportals verfügt, werden Lizenzen und Software über diese ggf. bereits vorhandene Instanz des Administrationsportals bereitgestellt.
Zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB),
2. Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB),
3. Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend,
4. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate).
1. Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen,
2. Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
3. Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
4. Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend. Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
1) Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nachzukommen.
2) Produkte / Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU werden nur dann einschl. der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn mit ihnen das geforderte Schutzniveau – Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit – gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.
3) Erklärung des Bieters für internationale Arbeitsstandards, insbesondere die ILO-Kernarbeitsnormen (Nummern 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138, 182)
4) Erklärung des Auftragnehmers, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren oder in andererWeise zu verbreiten.
5) Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung hat grundsätzlich innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumesstattzufinden. Vereinbarungen mit dem Softwarehersteller bezüglich dessen Datenverarbeitung bleiben hiervon unberührt.
6) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung zu stellen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 Buchst. h DSGVO).
7) Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung gemäß Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in der öffentlichen ITK-Beschaffung (http://www.nachhaltige-beschaffung.info/SharedDocs/DokumenteNB/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_ILO_BeschA_Bitkom_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=6)
8) Besitz und Aufrechterhaltung des Partnerstatus "Veeam Value-Added Reseller Platinum" oder "Veeam Value-Added Reseller Gold" während der Vertragslaufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genannte geschätzte Auftragswert orientiert sich an den während der Laufzeit des Vorgängervertrags abgerufenen Lizenzen. Inwieweit sich die seitdem erfolgten technischen Entwicklungen auf die Bedarfe der am Vertrag teilnehmenden Hochschulen an Veeam Lizenzen auswirken werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verlässlich abschätzbar. Insbesondere der verstärkte Einsatz von Microsoft 365 an den am Vertrag teilnehmenden Hochschulen könnte sich in einem hohen Bedarf an Veeam Backup for Microsoft Office 365 widerspiegeln, wodurch der tatsächliche Auftragswert von dem angegebenen, geschätzten Auftragswert möglicherweise deutlich abweichen wird.
Durch diese Vorinformation ist eine Verkürzung der Angebotsfrist auf bis zu 10 Tagen möglich.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland