Rahmenvereinbarung Getränkelieferung Kliniken Referenznummer der Bekanntmachung: L-2021-0010
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-bayernsued.de
Adresse des Beschafferprofils: www.test-beschafferprofil-url.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Getränkelieferung Kliniken
Regelmäßige Versorgung eines Rehafachzentrums mit 2 Standorten und einer Klinik der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Reha-Fachzentrum Bad Füssing – Passau – Biere und alkoholfreie Getränke
Reha-Fachzentrum Bad Füssing-Passau, Kohlbruck 5, 94036 Passau und Waldstraße 12, 94072 Bad Füssing
Regelmäßige Versorgung des Reha-Fachzentrums Bad Füssing – Passau mit 2 Standorten mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Die Vertragslaufzeit für beide Lose beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.12.2022. Optional kann die Laufzeit für beide Lose dreimalig um je ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, wenn ihr nicht bis 30.09 eines Jahres widersprochen wurde.
Orthopädische Klinik Tegernsee – Biere und alkoholfreie Getränke
Orthopädische Klinik Tegernsee
Seestraße 80
83684 Tegernsee
Regelmäßige Versorgung der Orthopädischen Klinik Tegernsee mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken.
Die Vertragslaufzeit für beide Lose beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.12.2022. Optional kann die Laufzeit für beide Lose dreimalig um je ein Jahr bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Die Verlängerung tritt automatisch in Kraft, wenn ihr nicht bis 30.09 eines Jahres widersprochen wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
— Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärung zur Eignung – NU“ auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
Innerhalb der gesetzten angemessenen Frist durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
—— Gesamtumsatz (gemäß Jahresabschluss) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
—— mindestens 1 Referenz über in den letzten 3 Jahren durch den Bieter erbrachte vergleichbare Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV), mit der zu vergebenden Leistung sind nur Leistungen vergleichbar, welche folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Lieferung von Getränken,
— Jährlicher Gesamtauftragswert min. [Betrag gelöscht] EUR netto.
—— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliche geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
—— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
—— Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden.
—— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, aufgrund derer das Unternehmen nach § 123 GWB zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
—— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
—— Erklärung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen.
—— Angabe, dass sich das Unternehmen bei Berufsgenossenschaft angemeldet hat
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Die Eignung der Bewerber oder Bieter wird anhand der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegten Eignungskriterien und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des GWB geprüft.
Bewerber oder Bieter belegen ihre Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen grundsätzlich durch die Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärungen sowie der nachfolgend genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise):
Bewerber oder Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, mit folgenden Angaben vorzulegen:
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die „Eigenerklärungen zur Eignung – NU“ auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend),
— Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (sofern zutreffend).
Folgende Sonstige Nachweise/Angaben bzw. Unterlagen brauchen nicht mit dem Angebot eingereicht zu werden, sind jedoch auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen,
— Unterlagen zur Preisermittlung (Kalkulation),
— Nachweis Haftpflichtversicherung.
Bewerber oder Bieter bestätigen mit der Abgabe der geforderten Eigenerklärungen, dass sie die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegen werden und nehmen zur Kenntnis, dass das Angebot oder der Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung entfällt, da die Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht vier Jahre übersteigt.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den/ die Bieter, auf dessen angebotene(s) Los(e) der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.