Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: BA18
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Vermarktung von Altpapier aus dem Landkreis Bamberg
— Übernahme des Altpapiers an der Umladestelle des mit der Abfuhr beauftragten Dritten (derzeit: Georg Simon GmbH, Stockheim – die Umladestelle ist der Betriebshof der Rudolf Fritsche GmbH, Hafenstraße 8, 96052 Bamberg),
— Transport und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers, ggf. mit Vorbehandlung (z. B. Sortierung, Verpressung),
— Durchführung des Mengenstromnachweises.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
— Übernahme des Altpapiers an der Umladestelle des mit der Abfuhr beauftragten Dritten (derzeit: Georg Simon GmbH, Stockheim – die Umladestelle ist der Betriebshof der Rudolf Frit-sche GmbH, Hafenstraße 8, 96052 Bamberg),
— Transport und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des Altpapiers, ggf. mit Vorbehandlung (z. B. Sortierung, Verpressung),
— Durchführung des Mengenstromnachweises.
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um jeweils 12 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB,
— Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB.
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
— Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.,
— Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstage-buch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes,
— ggf. Benennung der vorgesehenen Sortieranlage(n) für Altpapier sowie der Entsorgungswege für Störstoffe und/oder Sortierreste,
— Benennung der vorgesehenen Vermarktungswege für Altpapier.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.