M0019 Fachplanungsleistung für den 120-monatigen Hardwareaustausch in der Integrierten Leitstelle Würzburg – 20FO0024 Fachplanungsleistung für den 120-monatigen Hardwareaustausch Referenznummer der Bekanntmachung: 20FO0024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
M0019 Fachplanungsleistung für den 120-monatigen Hardwareaustausch in der Integrierten Leitstelle Würzburg – 20FO0024 Fachplanungsleistung für den 120-monatigen Hardwareaustausch
Um eine hohe Betriebssicherheit zu gewährleisten, setzt der Freistaat Bayern für die Integrierten Leitstellen Bayerns Fristen für den Tausch von betriebsrelevanter Hardware, Kommunikationstechnik, sowie des notwendigen Netzwerkes. Die Erneuerungszyklen erfolgen in 60- und 120 Monatsschritten. Nach 120 Monaten wird die komplette Technik gem. des Pflichtenheftes Bayern erneuert.
Hofstallstraße 3
97070 Würzburg
Folgeinvestition der Integrierten Leitstellen zur Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben. Erneuerung der Informations- und Kommunikationstechnik gem. Muster-Leistungsverzeichnis 120 Monate Version 11 mit Stand vom 4.11.2019.
Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Angabe des („spezifischen“) Jahresumsatzes des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durch Eigenerklärung (Bewerberbogen),
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden mind. [Betrag gelöscht] EUR) durch Eigenerklärung; Bei Bietern in der engeren Wahl Bestätigung der Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch: Zusicherung der Versicherung bzw. entspr. Versicherungsnachweis.
— Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Eigenerklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens 10 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Folgende Angaben sind erforderlich: Beschreibung der erbrachten Leistung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis), Beträge (Wert der erbrachten Leistung), Daten (Erbringungszeitraum), Empfänger (Angabe ob öffentlicher oder privater Empfänger, Kontaktdaten des Ansprechpartners). Bei Bietern der engere Wahl, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
— Siehe Auftragsunterlagen,
— Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIGerlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr.VI.4.4)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anforderung/Versand der vertraulichen Unterlage:
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird folgende Unterlage nicht zum Download bereitgestellt:
— Das Musterleistungsverzeichnis des Bayerischen Staatsministeriums des Innern in der aktuellen Fassung (derzeit vom 4.11.2019), Anlage zum Vertrag VII.11.H Land angepasst.
Sie erhalten diese Unterlage, wenn Sie eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung an den Auftraggeber übersenden. Die zu verwendende Vorlage finden Sie im Downloadbereich unter „Verschwiegenheitserklärung“. Laden Sie bitte das Dokument herunter, unterzeichnen und übersenden Sie es. Die Übersendung erfolgt über die Bieterkommunikation des Vergabeportals. Für die Übersendung der Verschwiegenheitserklärung über die Bieterkommunikation des Vergabeportals ist ausnahmsweise eine vorherige Registrierung als Bewerber/Bieter erforderlich.
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 15.7.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Als Angabe zur Zuverlässigkeit und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i. V. m. § 123 und § 124 GWB ist eine Eigenerklärung (Bewerberbogen) vorzulegen; Bei Vorliegen von Ausschlussgründen ist als Anlage eine gesonderte Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt und zu einer evtl. Selbstreinigung nach §125 GWB enthält.
Weiterhin ist eine Eigenerklärung (Bewerberbogen) vorzulegen mit Angabe, ob der Bieter bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Falls ja, ist eine Erklärung in Textform abzugeben, die alle erforderlichen Angaben zum Sachverhalt enthält sowie etwaige Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Verstöße beschreibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]