Leistungen der Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0062
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Objektplanung Gebäude
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI für die Außeninstandsetzung der denkmalgeschützten Pfarrkirche St. Peter und Paul Weyarn über die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 § 38 HOAI sowie besondere Leistungen. Zunächst werden die Leistungen LPH 1-3 beauftragt. In LPH 3 ist die Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) zu erstellen. Nach Genehmigung und Freigabe der HU-Bau wird beabsichtig weitere o. g. Leistungen stufenweise zu beauftragen. Das Gebäude befindet sich in Honorarzone IV und umfasst eine Fläche von 2 120 qm BGF.
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme für KG 200-700 werden derzeit mit 3,8 Mio. EUR geschätzt.
83629 Weyarn
Die Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul in Weyarn soll instandgesetzt werden. Darunter fallen die statische Ertüchtigung des Dachstuhls, die Instandsetzung der Dachdeckung und der Fassaden sowie die Sanierung des Kreuzgangs.
Bauherr ist die Kath. Kirchenstiftung Weyarn; Aufgrund der staatlichen Baupflicht an der Kirche Weyarn liegt die Federführung und Projektleitung beim Staatlichen Bauamt Rosenheim. Die Maßnahme wird aus staatlichen und kirchlichen Mitteln finanziert, die vom Staatlichen Bauamt Rosenheim bewirtschaftet werden. Die Maßnahme wird in enger Abstimmung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt.
Zur Zustandserfassung werden umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt:
— Erstellen von Bestandsplänen (Vermessung),
— Schadstoffuntersuchung der Dachstühle,
— Statische Voruntersuchung der Holztragwerke mit Schadenskartierung,
— Restauratorische Voruntersuchungen der Fassade,
— Bauphysikalische Untersuchung mit Klimamessungen im Kreuzgang.
Stufenweise Beauftragung
Siehe Anlage A1_auswahlkriterien_1_stufe:)
Referenzen 100 %:
Unterkriterien zu Referenzen:
— öffentlicher oder privater Auftraggeber: 10 %,
— Referenz 1: 30 %,
— Referenz 2: 30 %,
— Referenz 3: 30 %.
Unterkriterien zu Referenz 1-3:
— Vertragsverhältnis 10 %,
— ausgeführte Leistungsphasen 20 %,
— Honorarzone 10 %,
— Baukosten 20 %,
— Besondere Anforderungen 40 %.
Unterkritereien zu besonderen Anforderungen:
— Architekturepoche 10 %,
— Sanierungsumfang umfasst Putzerneuerung Außenfassade 10 %,
— Sanierungsumfang umfasst Erneuerung Fassadenanstrich 10 %,
— Sanierungsumfang umfasst Erneuerung Dachdeckung 10 %,
— Sanierungsumfang: Dachdeckung wurde mit Naturschiefer oder Holzschindel ausgeführt 10 %.
Die Präsentation der Referenzobjekte soll einschließlich genauer Beschreibung, Fotos und Planverkleinerung und o. g. Angaben auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen.
Stufenweise Beauftragung von Leistungen in Abhängigkeit von der Genehmigung des Bauvorhabens.
Der Planungsumfang umfasst die statische Ertüchtigung des Dachstuhls, die Instandsetzung der Dachdeckung und der Fassaden sowie die Sanierung des Kreuzgangs. Weitere Details siehe Anlage A2_Projektinformation_21D0062 der Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211308
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
— der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
Mindestanforderung gem. A1_auswahlkriterien_1_stufe_21D0062:
Eintragung in den einschlägigen Berufs- und Handelsregistern des Niederlassungsmitgliedsstaates
Nachweis Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ (Kammereintragung).
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211308
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) in Euro netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) in Euro netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR netto gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211308
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
— Daten (Erbringungszeitraum),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
Mindestanforderung gem. A1_auswahlkriterien_1_stufe_21D0062:
3 vollendete, vergleichbare Projekte der letzten 10 Jahre, die die Sanierung oder den Umbau von denkmalgeschützten Gebäuden aus dem sakralen, höfischen oder musealen Bereich
Mindestgröße des Projektteams mit mind. 2 Architekten und eine Führungskraft
Nachweis und Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung des verantw. Berufsangehörigen
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
— Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis),
— Beträge (Wert der erbrachten Leistung),
— Daten (Erbringungszeitraum),
— Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners).
—— Mindestanforderung gem. A1_auswahlkriterien_1_stufe_21D0062:
——— 3 vollendete, vergleichbare Projekte der letzten 10 Jahre, die die Sanierung oder den Umbau von denkmalgeschützten Gebäuden aus dem sakralen, höfischen oder musealen Bereich,
——— Mindestgröße des Projektteams mit mind. 2 Architekten und eine Führungskraft,
——— bei beabsichtigter Vergabe von Teilen des Auftrags als Unterauftrag entsprechende Erläuterung.
Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/211308
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80338
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0