SAP BW 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0804 03100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP BW 2022
Beschaffung von Unterstützungsleistungen; der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Leistung wird an einen Auftragnehmer vergeben. Die GV sucht zur Unterstützung ihrer IT-Mitarbeiter externe Unterstützung im Bereich SAP Business Warehouse (BW/4HANA). Die Aufgaben des Auftragnehmers „SAP BW 2022“ umfassen dabei:
a) Unterstützung, Beratung und Realisierung in BW-Projekten & b) Unterstützung bei technologischen Fragestellungen im SAP BW-Umfeld (BW/4HANA)/Provider-Steuerung.
MPG-Generalverwaltung München
Die GV sucht zur Unterstützung ihrer IT-Mitarbeiter externe Unterstützung im Bereich SAP Business Warehouse (BW/4HANA). Die Aufgaben des Auftragnehmers „SAP BW 2022“ umfassen dabei:
— Unterstützung, Beratung und Realisierung in BW-Projekten,
— Unterstützung bei technologischen Fragestellungen im SAP BW-Umfeld (BW/4HANA) / Provider-Steuerung.
Die Haupt-Leistung soll dabei von 2 Mitarbeitern (im Folgenden Berater genannt) sowie im Falle des Falles einem vorgesehenen Vertreter erbracht werden. Für die Bearbeitung von Spezialthemen (wie bspw. Entwicklungen im Bereich SAP Fiori bzw. Predictive Analytics Library (PAL)) sollen bei Bedarf 2 weitere Spezialisten hinzugezogen werden.
Die Haupt-Berater sollen regelmäßig (wöchentlich) im Einsatz sein; nach derzeitigem Stand 50 % davon remote.
Es kann von einem geschätzten Leistungsvolumen von mindestens 200 (zugesagte Mindestmenge, die seitens MPG abgenommen wird) und maximal 500 Personentagen pro Jahr ausgegangen werden. Darüber hinaus wird in reduziertem Umfang Beratungsleistung für die Sonderthemen „Fiori“ und „PAL“ gefordert (geschätzte Anzahl max. 50 PT pro Jahr gesamt für beide der eben genannten Themen; dabei sind die jeweiligen Anteile flexibel zu sehen). Diese 50 PT sind in der geschätzten Mindestmenge inkludiert.
In der Zeit vom 1.10.2021 - 31.12.2021 hat der neue Dienstleister vom bestehenden Auftragnehmer alle Unterlagen, begonnenen Projekte etc. pp zu übernehmen. Hierfür hat er einen Zeitansatz von bis zu 15 Personentagen (PT) vorzusehen, die für die Übergabe des alten Dienstleisters an einen neuen Auftragnehmer „transition-in“ in der Tagespauschale für die Beratung bereits mit enthalten sind und nicht gesondert vergütet werden.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Leistungsbeginn ist der 1.10.2021.
Der Leistungsbeginn für die vertragsgegenständlichen Unterstützungsleistungen ist der 3.1.2022. Diesem ist eine dreimonatige Vorlaufzeit (Transition) ab 1.10.2021 vorgelagert bis zum Leistungsbeginn der Unterstützungsleistung. Diese dreimonatige Vorlaufzeit ist für die Vorbereitung auf die Unterstützungsleistung, insbesondere zur Vorbereitung des Bieters auf die vertragsgemäße Leistungsausführung, d. h. zur Überleitung vom bestehenden Auftragnehmer und Übernahme aller Unterlagen, begonnener Projekte etc., zwingend erforderlich, um ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns einen reibungslosen Leistungsstart sicherstellen zu können.
Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 27 Monate ab Leistungsbeginn der Vorlaufzeit und endet zum 31.12.2023.
Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schriftform gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 12 Wochen zum Vertragslaufzeitende. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag einmalig um 24 Monate.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und 3 Monate (51 Monate), gerechnet ab dem 1.10.2021. Der Vertrag endet damit spätestens mit Ablauf des 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d. h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Einholung der Auskunft nach § 150 a GewO bzw. Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Der Auftraggeber ist seit Inkrafttreten des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) bei Aufträgen ab einem geschätzten Nettoauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR vor der Zuschlagserteilung zur Abfrage von Eintragungen des Bestbieters im Wettbewerbsregister verpflichtet. Bis zur vollständigen Einrichtung des Wettbewerbsregisters wird der Auftraggeber für die Bieter, die für den Zuschlag infrage kommen, vor der Zuschlagser-teilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) anfordern (§ 19 Abs. 4 MiLoG).
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]),
— sowie — falls gegeben — die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente),
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliede-rung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie,
— für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (500 000) EUR (2-fach maximiert).
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice vorzulegen; oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann; zum Nachweis hat der Bewerber in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers vorzulegen.
Dies muss der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Softwareanpassung SAP BW“ (EK-06-A)
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) abzugeben. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Mindestanforderung: Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden.
— Gesamtjahresumsatz des Unternehmens für jedes einzelne Jahr (EK-05-A): mindestens 1 Mio. EUR (1 000 000,00 EUR,
— spezifischer Jahresumsatz im Bereich „Softwareanpassung SAP BW“ für jedes einzelne Jahr (EK-06-A): mindestens 500 Tausend EUR ([Betrag gelöscht] EUR).
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt so-mit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte. Es wird auf Kap. 3.3.4. verwiesen.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich „Softwareanpassung SAP BW" (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 - 2020) abzugeben. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 „Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Konzeption und Implementierung komplexer Planungslösungen mit mindestens 150 Personentagen Realisierungsaufwand" (EK-07-A),
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Konzeption und Implementierung von komplexen BW Datenmodellen mit mindestens 250 Personentagen Realisierungsaufwand".
(EK-08-A)
Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Zeitraum (= 3 Jahre vor Bekanntmachung) liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbrachter Leistungen gemäß der vorgenannten Punkte a) und b) zu benennen. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Nachweis damit erbracht werden soll (vgl. Anlage 5 Abschnitt 6). Im Falle von BG werden die Referenz-nachweise der Mitgliedunternehmen zusammen betrachtet („addiert“).
Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 6 „Unternehmensreferenzen“ sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) und ergänzend auf jeweils ca. 2 (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzustellen). Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
4.2.1 Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
Der zukünftige Auftragnehmer hat bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen personenbezogenen Daten beim Auftraggeber.
Als Vertragsanlage 6 (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutzgrundverordnung) mit Anlage TOM wird daher ein vorausgefüllter „Vertrag zur Auftragsverarbeitung“ mit technischen und organisatorischen Maßnahmen mit dieser Vergabeunterlage veröffentlicht, welche im Falle einer beabsichtigten Zuschlagserteilung mit dem potentiellen Auftragnehmer verpflichtend finalisiert und unterzeichnet wird.
4.2.2 Kommunikation mit dem Auftraggeber [XK-01-A]
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 „Kommunikation mit dem Auftraggeber“. Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland