ZV – GeBO – Neubau eines Wohn- und Pflegeheims am Bezirksklinikum Obermain – Fachplanung Technische Ausrüstung Maschinentechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000603
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV – GeBO – Neubau eines Wohn- und Pflegeheims am Bezirksklinikum Obermain – Fachplanung Technische Ausrüstung Maschinentechnik
Fachplanung Technische Ausrüstung Maschinentechnik.
Bezirksklinukum Obermain
Kutzenberg
96250 Ebensfeld
Das Wohn- und Pflegeheim liegt auf dem Areal des Bezirksklinikums Obermain, einem Ortsteil von Ebensfeld. Das Wohn- und Pflegeheim Kutzenberg wird unter der Trägerschaft der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) geführt. Hierbei handelt es sich um ein Wohn- und Pflegeheim für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen und Pflegebedarf nach SGB XI.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde ein Konzept erarbeitet, welches einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess unterliegt. Hierin wurden die Ziele der Einrichtung formuliert und festgehalten. Zudem soll es ermöglicht werden, einen Einblick in die Pflege und Betreuung, sowie die Lebensbedingungen der betreffenden Menschen mit psychischer Erkrankung zu erhalten. Die Unterlagen der Machbarkeitsstudie liegen den Vergabeunterlagen bei.
Der Auftraggeber beabsichtigt, einen Neubau des Wohn- und Pflegeheims im Bezirksklinikum Obermain mit dem Ziel besserer patientenorientierter Betriebsbedingungen, Organisation und mit höherer Wirtschaftlichkeit. Die Planungen des Architekten und der Fachplaner müssen sich während der Projektumsetzungsphase an die jeweils gültigen Nutzeranforderungen und Betriebskonzepte sowie an sich weiter entwickelnde rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen und die Weiterentwicklung der Technik (insbesondere der Bautechnik, der Technischen Ausrüstung, der Medizintechnik, der IT, etc.) anpassen. Dabei ist der Auftraggeber auch von den Vorgaben der Kostenträger und sonstigen externen Einflüssen abhängig. Die Förderrichtlinien des Freistaats Bayerns (PflegesoNahFöR) und sonstige einschlägige Förderbestimmungen (z. B. PfleWoqG) geben den jeweils einzuhaltenden Rahmen vor. Das Raumprogramm ist den jeweilig aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Arbeitsergebnisse des Architekten und der Fachplaner haben diese erhöhten Anforderungen zu berücksichtigen. Die erforderliche Flexibilität ist Teil des Leistungssolls des Architekten und der Fachplaner. Die aus der Planung resultierenden Baumaßnahmen dürfen den laufenden Betrieb des Krankenhauses nicht beeinträchtigen. Alle Funktionsbereiche müssen uneingeschränkt betrieben werden können. Die Bettenzahl während der einzelnen Baumaßnahmen muss der jeweiligen Sollbettenzahl entsprechen. Die Aufenthaltsqualität der Patienten soll möglichst nicht durch Baumaßnahmen und Provisorien gemindert werden. Die Sicherheit der Patienten muss unter allen Umständen gewährt werden.
Auf eine wirtschaftliche Ausführung muss geachtet werden. Die Beauftragung des Auftragnehmers muss deshalb insgesamt flexibel erfolgen im Hinblick auf:
— Projektziele und Planungsprogramm,
— Raumprogramm,
— Leistungsstufen und Leistungsinhalte in den Leistungsphasen,
— Funktionsbereiche und Planungsumgriff,
— Planungs- und Bauabschnitte.
Die im Vertrag zunächst vorgesehenen Projektziele und Vorgaben, die Beauftragungsstufen, Funktionsbereiche und Bauabschnitte sind Festlegungen, die der Auftraggeber an die geänderten Umstände anpassen kann. Die Anforderungen konkretisieren sich insbesondere im abschnittsweisen Abrufen der Leistungen des Architekten und der Fachplaner.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß der Richtlinie zur investiven Förderung von Pflegeplätzen sowie der Gestaltung von Pflege und Betreuung im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR): 31.1.2022
Prüfung BAP / Regierung Obfr.: 02/2022 – 08/2022
Ausführungsplanung: 08/2022 – 07/2023
Ausschreibungen: 01/2023 – 10/2023
Baubeginn: 06/2023
Fertigstellungstermin: 02/2026
Inbetriebnahme: 03/2026 - 04/2026
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Maschinentechnik (HLS) (LPH 1-9 bzw. 1-3 + 5-9 HOAI)
Honorarzone II für Anlagengruppen 1, 2, 3
Honorarzone I für Anlagengruppe 7
Honorarzone III für Anlagengruppe 8
Anrechenbare Kosten:
KG 410: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
KG 420: Warmversorgungsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
KG 430: Raumlufttechnische Anlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
KG 470: Nutzungsspezifische Anlagen: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
KG 480: Gebäudeautomation: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 4-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 4-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)
— Gemittelter Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %),
— Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistung LPH 1-9 HOAI Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Maschinentechnik) in den letzten 3 Jahren [§ 45 VgV] (5 %),
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des Öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] (35 %),
— Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren [§ 46 VgV] (5 %),
— Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] (15 %),
— Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) [§ 46 VgV] (5 %),
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] (10 %),
— Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) (15 %),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt [§ 46 VgV] (5 %).
Bei Punktegleichstand bei mehreren Bewerbern entscheidet die im Kriterium „Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge“ erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium „Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen“ erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium „Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber“ erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet das Los.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 4-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI).
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden öffentlichen Auftraggebers:
Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken
Nordring 2
95445 Bayreuth
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Über die folgenden Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt(en) der/die verantwortliche(n) Berufsangerhörige(n):
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen „Ingenieur/in“ nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieur-, Heizungs-, Klima- oder Ver- und Entsorgungstechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer. Die fehlende Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer stellt kein Ausschlusskriterium dar.)
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom AN zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem AG uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen LPH 1-9 HOAI Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung Maschinentechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in Euro netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine 3 Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Gemittelter Gesamtjahresumsatz (Hauptsitz inkl. Niederlassungen):
[Betrag gelöscht] EUR (netto)
Gemittelter Gesamtjahresumsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Hauptsitz inkl. Niederlassungen):
[Betrag gelöscht] EUR (netto)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die Leistungsphasen 2-8 HOAI (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) erbracht wurden.
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre bis max. 10 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Eine Liste (möglichst im Format DIN A 4) der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen muss dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Die notwendigen Angaben zu den Referenzen müssen dem Bewerbungsbogen über das Formblatt „Referenzblatt“ als Anlagen zum Nachweis über die abgeschlossene Ausführung von Leistungen bei möglichst vergleichbaren Baumaßnahmen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beiliegen.
Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen „Referenzblatt“ jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Darüber hinaus benannte Referenzprojekte werden nicht berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (pro Projekt maximal 3 DIN A 4 Blätter) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des § 56 Abs. 2 Alt. 1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Angabe der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Durchschnittliche jährliche Gesamtbeschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren sowie die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung bzw. Qualifizierung ISO 9001 oder TÜV Qualitätsstandard „Planer am Bau“
Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber
Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Baumaßnahmen liegen vor (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.)
Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge (z. B. an Freiberufler/innen) zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich beim Einsatz von freien Mitarbeitern/innen das Recht vor, diese ggf. vom Auftragnehmer in begründeten Fällen austauschen zu lassen.
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren, wobei mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen
— für den Neubau / Umbau / Erweiterung / Sanierung aus dem Gesundheitswesen, für Bauten im Pflegewesen (Bettenbau, Altenpflege, etc.) oder für Bettenbau kombiniert mit Untersuchungs- und Behandlungsbereich oder für ein Krankenhaus bzw. eine Psychiatrie,
Oder
— für ein Bauvorhaben mit vergleichbaren Planungs- und / oder Beratungsanforderungen und mit Kosten der KGR 400 HLS nach DIN 276 von mind. 3,5 Mio. EUR (netto) aufweisen soll.
Vergleichbare Planungs- und / oder Beratungsanforderungen im obenstehenden Sinn sind insbesondere erbrachte Planungsleistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung in den geforderten Leistungsphasen 2-8 HOAI für ein Objekt mit Anlagengruppen HLS der Honorarzonen II oder III. Es muss sich hierbei nicht zwingend um ein Objekt der gleichen Nutzungsart handeln.
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
3 technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs
Angabe der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
CAD 3D, Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, E-Mail, Standardbürosoftware, Internetanbindung
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen „Ingenieur/in“ nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung Bauingenieur-, Heizungs-, Klima- oder Ver- und Entsorgungstechnik oder vergleichbar an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer. Die fehlende Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer stellt kein Ausschlusskriterium dar.)
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 9.7.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm