Neubau Dreifachsporthalle und Tiefgarage, Lindauer Straße, Stadt Kempten; Planungsleistungen technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dreifachsporthalle und Tiefgarage, Lindauer Straße, Stadt Kempten; Planungsleistungen technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8, gem. § 53 ff HOAI 2021
Die Stadt Kempten plant den Neubau einer Dreifachsporthalle westlich des Hildegardis-Gymnasiums. Die Sporthalle soll als Schul- und Vereinssporthalle, sowie als Versammlungsstätte (keine Mehrzwecknutzung) mit 600 Sitz- und 200 Stehplätzen, genutzt werden.
Das Grundstück mit der Flurnummer 967 ist für die Errichtung der Dreifachsporthalle vorgesehen. Hierauf befinden sich derzeit eine starke Hangkante, ein ehemaliger Hartplatz mit Laufbahn, alter Baumbestand, sowie im Nord-Westen ein Kinderspielplatz und im Süden die sechsgruppige Kindertagesstätte „Haus für Kinder und Eltern“, sowie ein Mädchenpensionat.
Auf dem Nachbarflurstück 968 befinden sich das Schulgebäude des Hildegardis-Gymnasiums, sowie 2 Einfach-Turnhallen und Stellplätze. Der Vorplatz vor der Schule an der Lindauer Straße dient als Erschließung für die Schüler und als Teil des Lehrerparkplatzes. In diesem Bereich soll die Errichtung der Tiefgarage mit 151 Stellplätzen, davon 5 behindertengerecht, geplant und realisiert werden. Darin integriert werden auch die bisherigen Lehrerstellplätze.
Eine Baugrunduntersuchung wurde bereits erstellt. Im Bereich der Dreifachsporthalle steht Wasser ca. 1 m unter OK Gelände an. Der Baugrund ist moorig/torfig und schadstoffbelastet (Bauschutt, Brandreste u. ä.). Die benachbarte Bebauung ist daher setzungsempfindlich. Vor allem im Bereich der Hangkante zur Schule steht Fels (tertiäres Festgestein) als gründungsfähiger Baugrund bereits 2,4 m unter OK Gelände an. Dies ist bei der Gründung des Sporthallenbauwerks zu beachten. Der Baugrund im Bereich Parkhaus ist nach derzeitigem Stand unproblematisch.
Es wurde zu diesem Projekt bereits ein Architektenwettbewerb für die Objekt- und Freianlagenplanung durchgeführt.
Stadt Kempten (Allgäu)
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— in LPH 2: vertiefte Kostenschätzung,
— Erstellung des technischen Teils eines Raumbuchs zur Gebäudeübergabe als Schlussdokumentation. Detaillierungsgrad gem. Anlage 14 zum Vertrag,
— in LPH 3-5: Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung (3.Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken,
— in LPH 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage,
— in LPH 3: Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis,
— in LPH 6: Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation,
— Revisionspläen in 3D gem. BIM-Pflichtenheft,
— in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— in LPH 9: Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien,
— in LPH 9: Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs.
Der Neubau der Dreifachsporthalle mit einer Nutzfläche von ca. 2 500 - 2 900 m2 muss gemäß Energieleitlinie den Passivhausstandard erfüllen, soll aber nicht zertifiziert werden.
Bei diesem Projekt, welches in 2 Bauabschnitten durchgeführt werden soll (1. BA Tiefgarage, 2.BA Dreifachsporthalle), werden Förderungen beantragt werden.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 1 + 2, für 1.BA und 2.BA, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3 + 4, für 1.BA und 2.BA, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5 - 7, für 1.BA, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 4: LPH 8 + 9, für 1.BA, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 5: LPH 5 - 7, für 2.BA, gem. § 55 HOAI 2021,
— Stufe 6: LPH 8 + 9, für 2.BA, gem. § 55 HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen, weiterer Bauabschnitte (= BA) oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland