Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neugestaltung Ortsmitte Denkendorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Denkendorf
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85095
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-denkendorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neugestaltung Ortsmitte Denkendorf
Dienstleistungen in den Leistungsbildern Freianlagen und Verkehrsanlagen mit den Leistungsphasen 1 bis 9.
Denkendorf
Gegenstand des Wettbewerbs im Realisierungsteil ist die Freianlagen- und Verkehrsanlagenplanung § 39 und § 47 zur Neugestaltung der Ortsmitte. Gegenstand des Wettbewerbs im Ideenteil ist der Städtebaulicher Entwurf für einen Teilbereich des Flurstücks 1 416 nach § 19 Abs. 2 HOAI 2013.
Mit diesem Wettbewerb erwartet sich die Ausloberin zeitgemäße Vorschläge zur Gestaltung einer Ortsmitte und der Hauptdurchgangsstraßen mit den vorhandenen Gegebenheiten. Ziel der Neugestaltung ist es, den öffentlichen Raum trotz knapper Flächen attraktiver zu machen und die Aufenthaltsqualität für Menschen zu verbessern.
Weiter erwartet die Ausloberin städtebauliche Ideen für das Rathausgrundstück. Dort bietet der geplante Abriss des Bauhofs die Möglichkeit einen Ergänzungsbau mit Räumlichkeiten für die Verwaltung und Bürgerschaft zu platzieren.
Es sollen Rathausnutzungen wie ein Sitzungs- und Bürgersaal Platz finden. Es werden Vorschläge gesucht, wie dieses Areal städtebaulich gestaltet werden kann, um seiner öffentlichen Funktion, der Lage in der Ortsmitte und der Funktion als Ortsmittelpunkt gerecht zu werden.
Der Wettbewerb wird mit Mitteln des Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert, mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten Anrechenbaren Kosten für das Leistungsbild „Freianlagen“ liegen bei 1,47 Mio. EUR (netto) und für das Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ bei 1,52 Mio. EUR (netto).
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.
Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Gemeinde Denkendorf schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs auf den öffentlichen Grundstücken des Realisierungsteils ab.
Das Auftragsversprechen gilt gesichert für die öffentlichen Flächen (Gemeinde Denkendorf, Freistaat Bayern, Landkreis Eichstätt) und Teile der privaten Flächen (Umfeld von St. Laurentius und dem Pfarrzentrum) im Realisierungsteil. Die Flächen sind 13 880 m2 groß sind. Die Beauftragung der Neugestaltung der weiteren privaten Flächen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, da die Mitwirkungsbereitschaft zwar abgefragt aber nicht vertraglich gesichert ist. Im Falle einer Mitwirkungsbereitschaft von privaten Eigentümern sind entsprechende Abstimmungsgespräche mit den Eigentümern zu führen.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9,
— Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013, Leistungsphasen 1-9.
Im Falle einer Realisierungs werden zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und / oder zum Verfahren sind über die Vergabeplattform zu stellen. Fragen zum Teilnahmewettbewerbs, die nicht 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der unter Ziffer I.3 der Bekanntmachung Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de eingestellt. Ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen.
Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet. Die Gemeinde Denkendorf schließt mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag über die weiteren Planungsleistungen zur Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs auf den öffentlichen Grundstücken des Realisierungsteils ab.
Das Auftragsversprechen gilt gesichert für die öffentlichen Flächen (Gemeinde Denkendorf, Freistaat Bayern, Landkreis Eichstätt) und Teile der privaten Flächen (Umfeld von St. Laurentius und dem Pfarrzentrum) im Realisierungsteil. Die Flächen sind 13.880 m2 groß sind. Die Beauftragung der Neugestaltung der weiteren privaten Flächen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden, da die Mitwirkungsbereitschaft zwar abgefragt aber nicht vertraglich gesichert ist. Im Falle einer Mitwirkungsbereitschaft von privaten Eigentümern sind entsprechende Abstimmungsgespräche mit den Eigentümern zu führen.
Es wird eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsphasen vorgesehen:
— Freianlagen § 39 HOAI 2013, Leistungsphasen 1–9
— Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013, Leistungsphasen 1–9
Im Falle einer Realisierung werden zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).