Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion
Austausch der bestehenden 10 stationären Fahrausweisautomaten durch Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion sowie die Installation und Inbetriebnahme von 7 weiteren Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion an neuen Standorten sowie deren Instandhaltung.
Erlangen
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH die Vergabe der folgenden Lieferungen und Leistungen:
1. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt 10 Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion zum Austausch der bestehenden 10 stationären Fahrausweisautomaten.
2. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt 7 Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion an neuen Standorten.
3. Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines Hintergrundsystems und aller im Lastenheft beschriebenen Schnittstellen.
4. Planung und Durchführung von erforderlichen Schulungen für das Personal des Auftraggebers.
5. Instandhaltung der Hard- und Softwarekomponenten für einen Zeitraum von 84 Monaten nach Gesamtabnahme.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (insbesondere dem Lastenheft und dem Leistungsverzeichnis) dieser Bekanntmachung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftrag wird grundsätzlich nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach § 123 GWB oder § 124 GWB auszuschließen ist.
Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt. Zum vorläufigen Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist das Formblatt A.2.1 des Teilnahmeantrags auszufüllen .
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeberin anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum vorläufigen Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Formblätter A.2.2.1 bis A.2.2.3 des Teilnahmeantrags auszufüllen. Die Anforderungen in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1. Umsatzzahlen
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz aus dem Verkauf und Montage von Kundeninformationsterminals mit Fahrkartenverkaufsfunktion, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018). Sofern ein Unternehmen noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor.
2. Eigenerklärung Finanzmittel:
Eigenerklärung des Bieters, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind. Der Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden Anforderung durch die Auftraggeberin über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45 Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann.
3. Nachweis zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung in einer Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme p. a. und Schadensfall für Personen, Sach- und Vermögensschäden. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt für die Zwecke der Eignungsprüfung die Vorlage von einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung vor dem Vertragsabschluss auf erstes Anfordern des Auftraggebers für die gesamte Vertragslaufzeit abzuschließen. Vor der Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter in jedem Fall einen Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung in geforderter Höhe zu erbringen.
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen:
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter drei Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen. Das anzugebende Datum der Leistungserbringung entspricht dem Datum der Endabnahme durch den Leistungsempfänger. Es sind nur Referenzen vorzulegen, die in den letzten 5 Jahren abgenommen wurden (Stichtag ist der Termin der Bekanntmachung). Hierbei müssen die folgenden Mindestvorgaben erfüllt werden:
— Mindestens 1 Referenz über die Lieferung und Inbetriebnahme von mind. 15 stationären Fahrausweisautomaten in einem Projekt,
— mindestens 1 Referenz über die Lieferung und Inbetriebnahme von Fahrausweisautomaten mit kontaktloser bargeldloser Zahlung,
— mindestens 1 Referenz über die Lieferung und Inbetriebnahme von Fahrausweisautomaten mit (((eTicketing gem. VDV-KA,
— mindestens 1 Referenz über die Lieferung und Inbetriebnahme von Kundeninformationsterminals an denen Echtzeitinformationen (Fahrplan, Abfahrtsmonitor oä.) angezeigt werden.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die Formblätter A.2.3.1 des Teilnahmeantrags je Referenz auszufüllen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Im Projektverlauf werden zunächst die 10 Bestandsautomaten durch Kundeninformationsterminals mit Fahrausweisverkaufsfunktion ausgetauscht. Dieser Austausch muss zwingend bis zum 30.5.2022 abgeschlossen sein. Die Installation und Inbetriebnahme der verbleibenden 7 Gerätschaften erfolgt dann in gemeinsamer Absprache bis zum 30.9.2022.
2. Hinsichtlich der Vertragslaufzeit wird klarstellend darauf hingewiesen, dass diese zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung nicht auf den Tag genau angegeben werden kann. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Vertragslaufzeit für die Instandhaltungsleistungen (Laufzeit 84 Monate) der gelieferten Hard- und Software beginnt mit Gesamtabnahme.
3. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
4. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
5. Die Bieter erhalten für die Teilnahme am Vergabeverfahren sowie für die Erstellung und Abgabe ihrer Angebote keine Kostenerstattung.
6. Der Auftraggeber behält sich das Recht zur Erteilung des Zuschlags auf das Erstangebot vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Es wird auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Etwaige Rügen sind eindeutig
Als solche zu kennzeichnen.
Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html