Rahmenvertrag für Medientechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Medientechnik
Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Support von Konferenz-, Videokonferenz- und Medientechnik sowie regelmäßige Unterstützung bei Großveranstaltungen.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg – Deutschland
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertraglaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR.
Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal 3 Bietern
(Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich 2 oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung Eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 5.10.2021, 6.10.2021, 7.10.2021.
Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Die Einladung zur Verhandlung ist für den 17.9.2021 geplant.
Der Vertrag beginnt am 1.12.2021 zu laufen und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zertifizierung Crestron, Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Referenzen, Haftpflichtversicherung
Zertifizierung Crestron, Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Referenzen, Haftpflichtversicherung
Zertifizierung Crestron, Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Referenzen, Haftpflichtversicherung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Der Nachweis der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen (Ausschluss-Kriterium A 1).
Objektbesichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung im Zeitraum vom 7.8.2021 bis 18.8.2021 (9.00-16.00 Uhr) möglich.
Anmeldung bitte über das Bietercockpit/Nachrichtenportal bei der Vergabestelle inkl. Angabe der teilnehmenden Personen (max. 2 Personen pro Bieter).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.