Entsorgungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002556
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-muenchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen
Vergabeverfahren: Entsorgungsdienstleistungen für das Klinikums der Universität München (KUM) sowie für die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU).
Los 1
Abfälle zur energetischen Verwertung in Umleerbehältern.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 2
Abfälle zur stofflichen und energetischen Verwertung in Presscontainern und Großcontainern (Büroabfall, Restmüll, Einstreu; Altmetalle, Holz, Sperrmüll, Straßenkehricht, Altreifen, Bauschutt, kompostierbare Abfälle); Abfälle zur Deponierung (Asbest, KMF), Containertransporte.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 3
Papier / Kartonagen.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 4
Altglas / Kunststoff / Styropor / Laborglas.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 5
Speisereste.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 6
Elektronik- und Elektroschrott, Kühl- und Gefriergeräte, Leuchtmittel.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 7
Elektronik- und Elektroschrott, Kühl- und Gefriergeräte, Leuchtmittel.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 8
Krankenhausspezifische Abfälle.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 9
Gebrauchte Chemikalien und andere gefährliche Abfälle.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Los 10
Schlämme aus Abwasserbehandlungsanlagen.
Verlängerungsoption für Auftraggeber um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister,
— Eigenerklärung zu Ansprechpartnern für den Auftraggeber,
— Eigenerklärung über gesetzliche Vertreter,
— Definition der Unternehmensklasse,
— Eigenerklärung zu Umsatzsteuer-ID,
— Erklärung zu vertraulichen Daten,
— Erklärung zur Abgabe wissentlich falscher Erklärungen,
— Erklärung zu Insolvenz,
— Gewerberechtliche Voraussetzungen,
— Equal Pay / Mindestlohn,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— Nachweis geforderter Zertifikate des Entsorgungsfachbetriebs sowie weiterer geforderter Bieternachweise je Los gemäß Leistungsbeschreibung.
1. Eigenerklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der Deckungssumme von jeweils 3 Mio. EUR für Personen- Sach- und Vermögens- und Umweltschäden bzw. dass er im Falle der Zuschlagserteilung unverzüglich nach Vertragsschluss eine solche Betriebshaftpflichtversicherung abschließt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhält,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, d. h., es besteht die Möglichkeit, aus berechtigtem Grund diese Leistungsfähigkeit auch mit anderen geeigneten Unterlagen zu belegen,
3. Die Beschreibung der Technisch-Organisatorischen-Maßnahmen (TOMs) sowie die zugehörigen Anlagen sind dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
1. Nennung von Referenzen in Form einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen in genannter Größenordnung mit Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und/oder privaten Auftraggeber samt Angabe von Namen und Telefonnummer der Ansprechpartner. Ferner Nennung geforderter losspezifischer Referenzen,
2. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (siehe Formular ausführende Unternehmen),
3. Ggf. Verpflichtung anderer Unternehmen (siehe Formular Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen),
4. Angabe, ob Gebot durch Bietergemeinschaft abgegeben wird (siehe Formular Bietergemeinschaftserklärung).
Falls Auftrag an Bietergemeinschaft vergeben wird: Gesamtschuldnerische Haftung aller vertretenen Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Anmerkung zu III.2 Bedingungen für den Auftrag:
1. Das Angebot muss vollständig sein, d. h. alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten.
Fehlende mit dem Angebot geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise werden – mit Ausnahme Nachfolgender Punkte – durch den Auftraggeber unter kurzer angemessener Fristsetzung nachgefordert.
Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben, fehlende wertungsrelevante Angaben auf Fragebogen (Anlage 06).
Unterlagen, die vom Auftraggeber nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das jeweilige Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Es werden keine Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren erstattet.
3. Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist von der Bietergemeinschaft zusätzlich zu dem Formular Ausführende Unternehmen auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben. Beide Formulare sind in jedem Fall mit dem Angebot einzureichen. Beteiligt sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zugleich als Einzelbieter oder als Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, kann dies zum Ausschluss beider Angebote führen.
4. Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Dazu ist das Formular Ausführende Unternehmen auszufüllen – von Einzelbietern in Ziffer 1. von Bietergemeinschaften in Ziffer 2.Bei Bietergemeinschaften ist auch anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird.
5. Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Werden die geforderten Eignungskriterien des/r Drittunternehmen/s nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vor, muss das jeweilige Drittunternehmen ausgetauscht werden. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. (s. Vergabeunterlagen),
6. Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern,
7. Nimmt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Rahmen einer Eignungsleihe in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten eines Drittunternehmens in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Ferner behält sich der Auftraggeber vor festzulegen, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen oder im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag direkt vom Bieter/Bietergemeinschaft selbst ausgeführt werden müssen,
8. Um zu diesem Verfahren weitere Nachrichten, Bieterfragen und deren Beantwortungen, usw. zu erhalten, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter https://www.auftraege.bayern.de erforderlich. Andernfalls erhalten Sie keine weiteren Informationen,
9. Zum Schutz der Vertraulichkeit Ihrer für die Registrierung notwendigen Informationen verweisen wir auf die Nutzungsvereinbarung/Datenschutzgrundsätze der Bieterplattform,
10. Auskünfte werden ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation der Bieterplattform Deutsche eVergabe gegenüber allen Interessenten erteilt,
11. Fragen zur Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 2.7.2021 – 10.00 Uhr einzureichen,
12. Fragen zur Bieterplattform sind direkt an deren Support zu richten: http://www.deutsche-evergabe.de/kontakt.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Interessenten an der Auftragserteilung, die eine Verletzung ihrer Rechte im Vergabeverfahren durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften geltend machen und darlegen können, können – solange der Zuschlag durch die Vergabestelle noch nicht erteilt ist – bei der Vergabekammer einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung stellen.
Zu beachten ist hierfür die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Nachprüfungsantrag (§ 160 Abs. 3 GWB). Dieser ist unzulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften schon im Vergabeverfahren positiv erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen, gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Ist der geltend gemachte Fehler bereits in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar, so muss dieser spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Allerdings ist § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB übergreifend, so dass ein Bieter bei positiver Kenntnis vom Vergabeverstoß immer innerhalb einer Frist von 10 Tagen rügen muss.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/Kontakt/kontakt_node.html