Erweiterung Grund- und Mittelschule Markt Bissingen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bissingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 86657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bissingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grund- und Mittelschule Markt Bissingen
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – HLS, ALG 1-3, 8, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung der Grund- und Mittelschule in Bissingen.
86657 Bissingen
Der Schulverband Bissingen beabsichtigt die Grund- und Mittelschule zu erweitern. Das Schulgrundstück liegt an der Stillnauer Straße 2 und hat die Flurnummer 464. Um den Umfang der Baumaßnahme abschätzen zu können, hat der Schulaufwandsträger eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Ziel soll es sein, eine Erweiterung ohne teure Auslagerungen des Unterrichtsbetriebes zu realisieren. Die Volksschule Bissingen wurde 1963/1964 neu errichtet und 1969/1970 erweitert. Die beiden Bauabschnitte sind einhüftig und haben eine Gesamtlänge von ca. 104 Meter. Der Höhenunterschied im Gelände, bezogen auf die Länge des Schulgebäudes, beträgt über 3 Meter. Dieser wird innerhalb des Gebäudes über 2 Treppenanlagen im Flur und mit jeweils 8 Steigungen ausgeglichen. Der Bestand ist in der Länge mit 2 Versätzen dreigeteilt. 1988 wurde auf der Nordseite ein weiterer Flügel (ebenfalls einhüftig) angesetzt. Die beiden ältesten Flügel wurden ab 2011 gründlichst saniert. In diesem Zuge wurde auch eine Hackschnitzelanlage eingebaut. Der südseitige Pausenhof wurde in diesem Zusammenhang komplett neugestaltet.
Die Erweiterung von 1969/1970 als dritter Teil, wurde bisher von der Sanierung ausgespart. Aufgrund der in den beiden Fluren befindlichen Differenztreppen, ist keine Barrierefreiheit gegeben. Ein Aufzug fehlt. Die Bestandsschule ist zweigeschossig mit flachen Satteldächern, das heißt EG + 1. OG, der mittlere Gebäudeabschnitt ist teilunterkellert.
Die Grund- und Mittelschule Bissingen weist aufgrund von Schülerzuwächsen derzeit einen Fehlbedarf von ca. 1 000 m2 aus. Die nun vorliegende Machbarkeitsstudie sieht vor, in einem ersten Bauabschnitt in der Nord-West-Ecke der Schulanlage, einen 2-3 geschossigen Erweiterungsbau zu realisieren. Nach Fertigstellung dieses ersten Bauabschnitts, soll der zweite Bauabschnitt auf der Ostseite angefügt werden. Hierfür wird der 2. BA von 1969/1970 abgebrochen. Der neue 2. BA soll ebenfalls 2-3 geschossig realisiert werden. Ziel ist es, die gesamte Schulanlage barrierefrei zu gestalten. So ist im Konzept der Machbarkeitsstudie der Einbau des Aufzugs im nördlichen Bereich notwendig. Im Zuge der weiteren Planung wird erwartet, dass vom Planungsteam weitere Lösungsansätze untersucht werden, um die wirtschaftlichste Lösung darstellen zu können. Es ist somit im weiteren Projektverlauf auch nicht ausgeschlossen, dass die Umsetzung der Maßnahme an Stelle von Erweiterungsneubauten auch durch Bestandsanierungen realisiert werden.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 53 ff in Verbindung mit Anlage 15 bei denen die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 01/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 24 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
Stufe 1 – LPH 1-2
Stufe 2 – LPH 3-4
Stufe 3 – LPH 5-7
Stufe 4 – LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Stufen besteht jedoch nicht. Entsprechend der Festlegung von eventuellen Förder- bzw. Bauabschnitten können die einzelnen Stufen auch abschnittsweise abgerufen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen Person einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= [Betrag gelöscht] EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 3 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 1,5 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei >/= 5 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen, das Formblatt B ist hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 5 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben), Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 01/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, beplante Anlagengruppen (max. 2 Punkte bei ALG 1-3, 8), erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei LPH 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Neubau eines Gebäudes max. 2 Punkte, Projektgegenstand nach HOAI § 53 ff in Verbindung mit Anlage 15 für Gebäude mit Planungsanforderungen von mindestens Honorarzone II oder höher (max. 1 Punkt) und für Baumaßnahmen an Schulen (max. 1 Punkt). Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblätter B maximal 5x) eingereicht werden. Die 3 besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Ingenieur/in benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bissingen
Postleitzahl: 86657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bissingen.de