Rahmenvereinbarung HLS-Planung Grundleitungssanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 522/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung HLS-Planung Grundleitungssanierung
Rahmenvereinbarung über Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) im Bereich Grundleitungssanierung
Für Einzelabrufe mit einer Auftragssumme bis je maximal [Betrag gelöscht] EUR netto.
München
Die GEWOFAG führt in ihrem Bestand nach Aufforderung durch die Münchner Stadtentwässerung (MSE) Inspektionen der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) mit anschließender Dichtheitsprüfung durch.
Es ist durch Ingenieurleistung zunächst die Kanalinspektion und Dichtheitsprüfung zu betreuen und auszuwerten. Sollte nach der Prüfung und gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München Handlungsbedarf bestehen, so ist durch Ingenieurleistung eine Planung und eventuell Bauleitung durchzuführen, um einen satzungsgemäßen Zustand der GEA zu erreichen.
In der Regel werden folgende Leistungen notwendig:
— Sichtung und Auswertung der Bestandsunterlagen (in der Regel ist das die genehmigte Entwässerung),
— Erstellung eines Inspektionskonzeptes mit Leistungsverzeichnis,
— Betreuung der Arbeiten und Auswertung der Inspektionsergebnisse,
— Betreuung der Dichtheitsprüfung und Auswertung der Ergebnisse,
— Massenauszug für die Kanalsanierung,
— Erstellung einer Planung mit den Vorgaben (Bereich HOAI):
Umverlegung aller Kellergrundleitungen als Sammelleitung unter der Kellerdecke zu einem zentralen Punkt des Hausanschlusses, Verfüllen der stillgelegten Grundleitungen. Umbau des Mischsystems in ein Trennsystem mit Versickerungsanlagen auf der Grundstücksfläche, Erstellung eines Überflutungsnachweises. Einhaltung der Entwässerungssatzung. Wenn nötig: Ersatz vorhandener Entwässerungsleitungen durch offene Bauweise (Erdarbeiten), Wiederherstellung der Geländeoberflächen
— Durchführung einer Genehmigungsplanung mit erfolgreicher Genehmigung der Entwässerungsanlage,
— Planung des Bauablaufs unter der Maßgabe, dass die Anwesen bewohnt sind,
— Abnahme mit der zuständigen Behörde, i.d.R. ist das die Münchner Stadtentwässerung (MSE),
— Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Koordination und Abrechnung der baulich bedingten Nebengewerke, wie Maurer, Maler, Elektriker, Umzugsfirmen usw., welche im Rahmen der Maßnahme notwendig sind. Für diese Firmen sind Leistungsverzeichnisse oder Angebote in Zusammenarbeit mit der GEWOFAG einzuholen und, vor Ort koordiniert und schließlich abgerechnet werden,
— Bauleitung und Qualitätssicherung aller benannten Gewerke,
— Erstellen von Bestandsunterlagen oder Kontrolle der von den Unternehmern übergebenen Dokumentationen vor Übergabe an den Auftraggeber.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Herrsching
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FR6QG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).