Vergabe von Verpflegungsleistungen – Schulverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-00001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verpflegungsleistungen – Schulverpflegung
Die Stadt Schwabach vergibt die Schulverpflegung des Adam-Kraft-Gymnasiums (AKG), der Christian-Maar-Grundschule (CMS) in Verbindung mit der Johannes-Kern-Mittelschule (JKMS) und des Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasiums (WEG). Der Auftragnehmer übernimmt entsprechend den unter den Leistungsanforderungen genannten Vorgaben selbstständig und in eigener Verantwortung die Versorgung mit einer warmen Mittagsverpflegung. Die warme Versorgung findet täglich von Montag bis Donnerstag – ausgenommen an Feiertagen und während der Schulferien – beim AKG mit ca. 100 Essensteilnehmer/innen (ET), bei der CMS/JKMS mit ca.190 ET bzw. beim WEG mit ca. 35 ET pro Tag statt.
Verpflegungsleistung für das AKG
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Leistungsgegenstand ist die Versorgungsleistung des Adam-Kraft-Gymnasiums in der Mensa des Gymnasiums, Bismarckstraße 6, in 91126 Schwabach, mit einer warmen Mittagsverpflegung. Die warme Versorgung ist täglich von Montag bis Donnerstag, zwischen 12.30 Uhr und 13.45 Uhr – ausgenommen an Feiertagen und während der Schulferien (Bayern) – sicherzustellen. Insgesamt nehmen ca.100 Personen an der täglichen Essensverpflegung teil. In dieser Zahl sind auch Schülerinnen und Schüler der benachbarten städt. Wirtschaftsschule enthalten, da dort aktuell eine Gruppe in der Offenen Ganztagesschule geführt wird. Bei den Essensteilnehmern handelt es sich um Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 9 und 19 Jahren und zusätzlich um ca. 5 Lehrkräfte bzw. Personen aus dem schulischem Umfeld und von Beschäftigten der Stadt Schwabach. Um es den Lehrkräften zu ermöglichen, in Ruhe ihre Speisen einzunehmen, soll ihnen der Zugang zur Mensa bereits um 12.30 Uhr gestattet werden, die Verpflegung der Schüler und Schülerinnen erfolgt ab 12.50 Uhr.
Verpflegungsleistung für die CMS/JKMS
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Leistungsgegenstand ist die Versorgungsleistung der Christian-Maar-Grundschule und der Johannes-Kern-Mittelschule in der Mensa der Johannes-Kern-Mittelschule, Paul-Goppelt-Straße 4, in 91126 Schwabach, mit einer warmen Mittagsverpflegung. Da sich die Schulen in Grund-und Mittelschule gliedern, sind die Essensportionen entsprechend anzupassen. Die Preise für beide Schulen werden getrennt abgefragt. Die Schüler*innen der Christian-Maar-Grundschule kommen täglich von Montag bis Donnerstag von 12.20 Uhr bis 13 Uhr zur Mittagsverpflegung. Die warme Versorgung für die Schüler*innen der Johannes-Kern-Mittelschule findet täglich von Montag bis Donnerstag, zwischen 13.00 Uhr und 13.45 Uhr statt. Ausgenommen an Feiertagen und während der Schulferien (Bayern) ist die Schulverpflegung sicherzustellen. Die Essenszahlen der Christian-Maar-Grundschule belaufen sich auf ungefähr 100 Personen täglich die Woche. Von der Johannes-Kern-Mittelschule nehmen insgesamt ca. 90 Personen an der täglichen Essensverpflegung teil. Es handelt es sich um Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 6 und 17 Jahren.
Verpflegungsleistung für das WEG
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Leistungsgegenstand ist die Versorgungsleistung des Wolfram-von-Eschenbach-Gymnasiums, Haydnstraße 1, in 91126 Schwabach, mit einer warmen Mittagsverpflegung. Die warme Versorgung ist täglich von Montag bis Donnerstag, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr – ausgenommen an Feiertagen und während der Schulferien (Bayern) – sicherzustellen. Insgesamt nehmen ca. 35 Personen an der täglichen Essensverpflegung teil. Dabei handelt es sich um Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 9 und 18 Jahren und zusätzlich um ca. 5 Lehrkräfte. Um es den Lehrkräften zu ermöglichen, in Ruhe ihre Speisen einzunehmen, soll ihnen der Zugang zur Mensa bereits um 12.30 Uhr gestattet werden, die Verpflegung der Schüler und Schülerinnen erfolgt ab 12.45 Uhr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistung für das AKG
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistung für die CMS/JKMS
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verpflegungsleistung für das WEG
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.