Umbaumaßnahmen Schule Bischofswiesen – 034 Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-33-14
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bischofswiesen
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbaumaßnahmen Schule Bischofswiesen – 034 Malerarbeiten
Trockenbauarbeiten, WDVS, Decken abhängen, Anstricharbeiten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Umbaumaßnahmen von Aula und Klassenzimmer zu Verwaltungsbereich für zwei Schultypen; Einbau einer Aufzugsanlage über 3 Geschoße inkl. Erdarbeiten und Wasserhaltung im Bestandsgebäudeteil mit Teilabbruch und Ergänzung des Bestandsdaches; baulichen Fluchtweg erstellen für Bestandsklassenzimmer auf zwei Ebenen; Umbau Bestandsklassenzimmer im Souterain-Geschoß in einen Technikraum mit Unterteilung
Neue abgehängte Decke im Bereich Verwaltung, ca. 220 m2, Trockenbauwände im Bereich Verwaltung, Malerarbeiten an Decke und Innenwänden, WDVS im Bereich der Außenwand ergänzen, Trockenbauwände im Technikraum im Untergeschoss, Malerarbeiten in Technikraum, Malerarbeiten an neu verputzten Durchbrüchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Ausführung in Sommerferien nötig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.